KMU-Politik des Bundes: Neustart für das Bürgschaftswesen

Bern, 02.07.2007 - Bundesrätin Doris Leuthard hat heute in Bern das Bundesgesetz und die Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen zusammen mit dem Präsidenten der Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen und zwei Vertretern von Grossbanken vorgestellt. Mit dem neuen, griffigen Gesetz wird das Bürgschaftswesen gestrafft, professionalisiert und für die KMU attraktiver gemacht. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat vier Organisationen für die Umsetzung des neuen Bürgschaftssystems anerkannt.

Der Bundesrat hat am 27. Juni 2007 das Bundesgesetz und die Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen verabschiedet. Das ganze Paket wird auf den 15. Juli 2007 vollständig in Kraft gesetzt. Damit wird der Bundesbeschluss vom 22. Juni 1949 durch ein neues, griffiges Gesetz abgelöst, welches das Bürgschaftswesen strafft, professionalisiert und für die KMU attraktiver macht. Ziel des neuen Bürgschaftssystem ist es, das Bürgschaftsvolumen von gegenwärtig 94.3 Millionen Franken (Stand Ende 2006) innerhalb der nächsten vier Jahre zu verdreifachen.

Mit dem neuen Gesetz kommt der Bundesrat einem parlamentarischen Auftrag nach. Die Vorsteherin des EVD erklärte, dass damit die Zahl der regionalen Bürgschaftsorganisationen reduziert werde. Anderseits engagiert sich der Bund finanziell stärker: Er beteiligt sich neu mit 65% (bisher 50 / 60%) an den Verlusten der Bürgschaftsorganisationen. Die maximale Limite für Bürgschaften wird neu auf 500'000 Franken (bisher 150'000 Franken) angehoben, und die Verwaltungskostenbeiträge werden auf maximal 3 Millionen Franken (bisher 200'000 Franken) pro Jahr erhöht.

Bereits vor der Inkraftsetzung hat das EVD vier Organisationen für die Umsetzung des neuen Bürgschaftssystems anerkannt: die Ostschweizerische Bürgschaftsgenossenschaft mit Sitz in St. Gallen (OBTG), die Bürgschaftsgenossenschaft Mitte mit Sitz in Burgdorf (BG Mitte) und die Coopérative romande de cautionnement in Pully (CRC - PME). Neben diesen drei regional tätigen Organisationen konnte auch die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen, die SAFFA, als vierte und letzte Organisation im neuen Bürgschaftssystem anerkannt werden.

Diese vier Organisationen haben bereits Anpassungen vorgenommen und sind bereit, ab dem 15. Juli 2007 das gewerbeorientierte Bürgschaften für KMU aller Branchen anzubieten, wie der Präsident der Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen, Nationalrat Werner Messmer, ausführte. Neben den Bankinstitutionen, die sich in den letzten Jahren im Bürgschaftswesen engagiert haben, unterstützen jetzt auch die Grossbanken UBS und Credit Suisse das neue System wieder.

Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen ist ein Teil der KMU-Politik des EVD, welche im Rahmen


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Philippe Jeanneret, SECO, Leiter Ressort KMU-Politik, Tel. 031 322 29 61


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Letzte Änderung 30.01.2024

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