Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Ägypten ab dem 1. August 2007

Bern, 19.07.2007 - Mit der Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Ägypten und der Vereinbarung zwischen Ägypten und der Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ab dem 1. August 2007 werden die Zolldiskriminierungen gegenüber Schweizer Industrieprodukten auf dem ägyptischen Markt weitgehend beseitigt und die Schweiz passt die Zollansätze für Waren mit ägyptischem Ursprung an.

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ägypten und die bilaterale Vereinbarung zwischen Ägypten und der Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wurden am 27. Januar 2007 in Davos unterzeichnet und treten am 1. August 2007 in Kraft. Mit dem Freihandelsabkommen wird der Handel mit Industrieprodukten liberalisiert. Ausserdem enthält das Abkommen Bestimmungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte, zum Wettbewerb und zur technischen Zusammenarbeit.

Die Schweiz wird das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ägypten und die bilaterale Vereinbarung zwischen Ägypten und der Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen anwenden. Für die nach Ägypten exportierten Schweizer Industrieprodukte beseitigt das Freihandelsabkommen schrittweise die ägyptischen Zölle, so dass die Zolldiskriminierungen auf dem ägyptischen Markt, die sich aus dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und Ägypten ergeben hatten, weitgehend entfallen. Industrieprodukte ägyptischer Herkunft können zollfrei in die Schweiz importiert werden. Gleichzeitig werden die auf bestimmten Agrarprodukten zugestandenen Zollkonzessionen in Kraft gesetzt. Diese neuen durch die Schweiz angewandten Zollansätze ersetzen die bisher für ägyptische Ursprungswaren gewährten Zollpräferenzen des Allgemeinen Präferenzsystems zugunsten der Entwicklungsländer. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen am 4. Juli 2007 genehmigt. Er wird die Abkommen mit Ägypten im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichts 2007 der Bundesversammlung unterbreiten.


Adresse für Rückfragen

Christian Etter, SECO, Botschafter, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge, Direktion für Aussenwirtschaft, Tel. 079 334 32 53

Dino Polli, Eidgenössische Zollverwaltung EZV, Chef der Abteilung Zolltarif, Tel. 031 322 67 21


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Letzte Änderung 30.01.2024

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