Bundesrätin Doris Leuthard unterzeichnet Freihandelsabkommen mit Japan

Bern, 19.02.2009 - Bundesrätin Doris Leuthard und der japanische Aussenminister Hirofumi Nakasone haben heute in Tokio das bilaterale Freihandels- und Wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen Schweiz-Japan unterzeichnet. Es handelt sich um das wirtschaftlich bedeutendste Freihandelsabkommen der Schweiz seit demjenigen mit der Europäischen Gemeinschaft von 1972. Die Schweiz ist das erste europäische Land, das mit Japan ein solches Abkommen abschliesst. Es soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Das Abkommen über Freihandel und Wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA) zwischen der Schweiz und Japan ist ein sehr umfassendes Vertragswerk. Es enthält unter anderem Bestimmungen über den Warenhandel, den Handel mit Dienstleistungen, den grenzüberschreitenden Verkehr natürlicher Personen zu Geschäftszwecken, die Tätigung und den Schutz von Investitionen, den Schutz des Geistigen Eigentums, den elektronischen Handel sowie den Wettbewerb. Konkret werden sich der Marktzugang und die Rahmenbedingungen für Schweizer Exporteure, Investoren und Dienstleistungserbringer verbessern. Nach Inkrafttreten des Abkommens können die Schweizer Exporteure mit Zolleinsparungen von bis zu rund 100 Mio. Fr. jährlich rechnen. Die Zolleinnahmen der Schweiz werden sich voraussichtlich um rund 12 Mio. Fr. jährlich reduzieren.

Japan ist als weltweit zweitgrösste Volkswirtschaft einer der wichtigsten Auslandsmärkte für die Schweizer Wirtschaft und der grösste Handelspartner der Schweiz in Asien. 2008 beliefen sich die Schweizer Exporte nach Japan auf 7.1 Mrd. Fr., die Importe aus Japan auf 4.1 Mrd. Fr. Die Schweiz ist in Japan ein wichtiger Investor. Gemäss Statistiken der Schweizerischen Nationalbank belief sich der Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in Japan per Ende 2007 auf fast 12 Mrd. Fr. Mit 2,9 % aller ausländischen Direktinvestitionen liegt die Schweiz unter den ausländischen Investoren in Japan auf Platz 8.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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