Das Freihandelsabkommen EFTA-Kanada wird am 1. Juli 2009 in Kraft treten

Bern, 05.05.2009 - Das Freihandelsabkommen EFTA-Kanada wird am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Nach der Ratifikation der Texte durch die Eidgenössischen Räte im März 2009 hat auch Kanada bekannt gegeben, dass es seine Ratifikationsinstrumente Ende April hinterlegt hat. Das Freihandelsabkommen mit Kanada wird die Zölle auf Industrieprodukten und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten beseitigen bzw. reduzieren. Kanada ist bezüglich Handelsvolumen der drittwichtigste Freihandelspartner der Schweiz nach der Europäischen Union und Japan.

Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, freut sich über diesen Entscheid. „In wirtschaftlichen schwierigen Zeiten ist es besonders wichtig, unseren Unternehmen einen besseren Marktzugang zu ermöglichen. Dieses Abkommen stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten, insbesondere aus der Europäischen Union, denn es ist das erste Freihandelsabkommen, das Kanada mit europäischen Staaten abgeschlossen hat."

Zusätzlich zum Freihandelsabkommen haben die einzelnen EFTA-Staaten bilaterale Landwirtschaftsabkommen mit Kanada abgeschlossen, in denen Zollkonzessionen für bestimmte landwirtschaftlichen Basisprodukten (u.a. Käse) vereinbart wurden.

Das Freihandelsabkommen sieht zudem spätestens drei Jahre nach seinem Inkrafttreten die Aufnahme von Verhandlungen in den Bereichen Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Beschaffungswesen vor.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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