Verschärfung der Sanktionen gegenüber Guinea

Bern, 24.02.2010 - Der Bundesrat hat am 24. Februar 2010 eine Verschärfung der Sanktionen gegenüber Guinea beschlossen und die bestehende Verordnung einer Totalrevision unterzogen. Die Schweiz übernimmt damit die zusätzlichen Sanktionsmassnahmen der EU vom 22. Dezember 2009. Die revidierte Verordnung tritt am 25. Februar 2010 in Kraft.

Die neue Verordnung sieht eine Verschärfung der bestehenden Sanktionen in dreifacher Hinsicht vor:

  • Gegenüber den mit einem Einreiseverbot belegten Personen wurden ebenfalls Finanzsanktionen (Einfrieren der Auslandguthaben) verhängt, und die Liste der betroffenen Personen wurde von 42 auf 71 Namen ausgeweitet;
  • es wurde ein Embargo für die Lieferung von Gütern, die zur internen Repression verwendet werden können, verhängt;
  • das Rüstungsgüterembargo wurde ausgeweitet, indem die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen, einschliesslich die Bereitstellung von Finanzmitteln, im Zusammenhang mit Rüstungsgütern verboten wurde.

Mit der Übernahme der zusätzlichen EU-Sanktionen soll die Regierung Guineas dazu bewegt werden, möglichst rasch demokratische und rechtsstaatliche Verhältnisse herbeizuführen und die Menschenrechte zu respektieren. Die kürzliche Ernennung des Oppositionspolitikers Jean Marie Doré zum Regierungschef einer Übergangsregierung wird als positives Zeichen gewertet.

Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie von der Sperrung betroffen sind, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO unverzüglich melden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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