Das Freihandelsabkommen EFTA-Serbien tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft

Bern, 02.09.2010 - Das Freihandelsabkommen EFTA-Serbien wird zwischen der Schweiz und Serbien am 1. Oktober 2010 in Kraft treten. Das Abkommen, dem die Eidgenössischen Räte im März 2010 zugestimmt haben, wird die Zölle auf Industrieerzeugnisse und verarbeitete Landwirtschaftsprodukte beseitigen beziehungsweise reduzieren. Gemessen an den Handelsströmen ist Serbien der zweitwichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz in Südosteuropa ausserhalb der EU.

Das Freihandelsabkommen wird Ausfuhren mit Schweizer Ursprung den Zugang zum serbischen Markt verbessern und die weitgehende Beseitigung der gegenwärtigen Diskriminierungen ermöglichen, welche sich auf diesem Markt aufgrund der Anwendung des handelspolitischen Teils des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommens EU-Serbien seit Februar 2009 ergeben. Konkret werden ab dem 1. Oktober 2010 die meisten bisher von Serbien auf Industrieerzeugnisse mit Schweizer Ursprung erhobenen Zölle beseitigt, was die Schweizer Exporteure mit ihren EU-Hauptkonkurrenten gleichziehen lässt. Die verbleibenden Zölle werden spätestens am 31. Dezember 2013 wegfallen. Die Schweiz wird auch in den Genuss von Zollkonzessionen auf gewisse unverarbeitete Landwirtschaftsprodukte, insbesondere Käse, kommen.

Im Gegenzug beseitigt die Schweiz mit Ausnahme einiger Produkte, die als Futtermittel verwendet werden können, alle Zölle auf Industrieerzeugnisse mit serbischem Ursprung. Zudem gewährt die Schweiz einen präferenziellen Marktzugang für gewisse Landwirtschaftsprodukte, die für Serbien von besonderem Interesse sind (namentlich Himbeeren).

Serbien ist nach Kroatien der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz ausserhalb der EU in Südosteuropa. 2009 beliefen sich die Schweizer Ausfuhren nach Serbien auf 210 Millionen Franken gegenüber 51 Millionen Franken Einfuhren.

Das Freihandelsabkommen EFTA-Serbien ist am 17. Dezember 2009 von Bundespräsidentin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, und den zuständigen Vertretern der anderen EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie von Serbien in Genf unterzeichnet worden. Zusammen mit dem Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen und dem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, die bereits in Kraft sind, werden die Schweiz und Serbien mit diesem Abkommen über eine zeitgemässe Instrumentenpalette zur Weiterentwicklung ihrer Wirtschaftsbeziehungen verfügen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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