Änderung der Sanktionen gegenüber Somalia
Bern, 22.05.2013 - Der Bundesrat hat am 22. Mai 2013 die Sanktionen gegenüber Somalia angepasst. Er setzt damit entsprechende Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrats um. Die neuen Bestimmungen treten am 23. Mai 2013 in Kraft.
Mit Resolution 2093 (2013) vom 6. März 2013 hatte der UNO-Sicherheitsrat das seit 1992 bestehende Waffenembargo gegenüber Somalia weitgehend aufgehoben, insbesondere was Lieferungen an die neue somalische Bundesregierung betrifft. Damit reagierte der Sicherheitsrat auf die jüngsten Entwicklungen im Land. Nach Inkrafttreten der neuen provisorischen Verfassung am 1. August 2012 wurde im September 2012 erstmals seit 21 Jahren eine somalische Regierung vom neuen Parlament gewählt.
Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia wurde, in Ausführung von Resolution 2093 (2013), um mehrere Ausnahmebestimmungen für Rüstungsgüterexporte ergänzt. Basierend auf den Bewilligungspflichten der Kriegsmaterialgesetzgebung kann der Bund indessen auch künftig derartige Exporte nach Somalia unterbinden, falls diese nicht mit den gesetzlichen Erfordernissen vereinbar sind. Die Schweiz hat seit mehr als zehn Jahren keine Ausfuhrbewilligungen für Rüstungsgüter nach Somalia erteilt.
Die Verordnungsänderung wurde zum Anlass genommen, auch das mit Resolution 2036 (2012) beschlossene Importverbot für Holzkohle aus Somalia umzusetzen. Der Erlös aus dem Export von Holzkohle stellt eine wichtige Einnahmequelle der militanten, radikalislamistischen Bewegung Al-Shabaab dar. Die Schweiz hat seit mindestens zehn Jahren keine Holzkohle aus Somalia importiert. Die wichtigsten Lieferländer waren in den letzten beiden Jahren Polen, Bosnien und Herzegowina, die Ukraine und Spanien.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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