EFTA-Staaten unterzeichnen Freihandelsabkommen

Bern, 24.06.2013 - Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat am 24. Juni 2013 anlässlich des EFTA-Ministertreffens in Trondheim (Norwegen) zusammen mit seinen Amtskollegen aus Island, Liechtenstein und Norwegen mit Bosnien und Herzegowina und den zwei zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama Freihandelsabkommen unterzeichnet. Mit den Abkommen sollen die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina, bzw. Costa Rica und Panama verstärkt werden. Zudem wurde eine Zusammenarbeitserklärung mit Myanmar unterzeichnet.

Das Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten, Fisch und anderen Meeresprodukten sowie mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Es enthält zudem Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigentums, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen, zu Handel und Nachhaltigkeit sowie Entwicklungsklauseln für Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten ist in bilateralen Abkommen geregelt, die zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina ausgehandelt wurden. Die Abkommen treten nach Ratifikation durch die Vertragsparteien in Kraft.

Durch das Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina sollen die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit diesem Land verstärkt werden. Weiter geht es darum, die seit dem 1. Juli 2008 durch die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommens (SAA) zwischen Bosnien und Herzegowina einerseits und der EU andererseits  entstandenen Nachteile für Exporte aus EFTA-Staaten möglichst zu beseitigen. Bosnien und Herzegowina wird die meisten Zölle auf Industrieprodukten sowie auf Fisch und anderen Meeresprodukten ab Inkrafttreten des Freihandelsabkommens streichen. Die wenigen verbleibenden Zölle werden spätestens am 1. Januar 2018 aufgehoben.

Mit der Unterzeichnung des Abkommens mit Bosnien und Herzegowina setzt die Schweiz ihre Politik zur Unterstützung von Wirtschaftsreformen und der Integration der Staaten der Westbalkanregion in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene fort. Diese Politik hatte bereits zum Abschluss der Freihandelsabkommen mit Mazedonien (2000), Kroatien (2001), Serbien (2009), Albanien (2009) und Montenegro (2011) geführt.

Das Freihandelsabkommen mit den zwei zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es beinhaltet Liberalisierungs-verpflichtungen für den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich verarbeitete Landwirtschaftsprodukte und Fisch) sowie Basisagrarprodukten, den Handel mit Dienstleistungen und das öffentliche Beschaffungswesen sowie Bestimmungen zu Handelserleichterungen, zum Abbau technischer Handelshemmnisse inklusive sanitarische und phytosanitarische Massnahmen, Investitionen, Geistiges Eigentum, Wettbewerb, Handel und Nachhaltigkeit sowie technische Zusammenarbeit.

Das Abkommen mit den zwei zentralamerikanischen Staaten wird die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch mit diesen Ländern stärken und die potenziellen bzw. effektiven Diskriminierungen abwenden, die sich insbesondere aus dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und den zentralamerikanischen Staaten ergeben, das voraussichtlich im Laufe des Jahres 2013 in Kraft treten wird. In Bezug auf die Industrieprodukte (einschliesslich Fisch und Meeresprodukte) und die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte gewähren Costa Rica und Panama den EFTA-Staaten Marktzugangsbedingungen, die vergleichbar sind mit jenen, die sie der EU zugestehen. Dank diesem Abkommen werden die EFTA-Staaten ab Inkrafttreten oder nach Übergangfristen von i.d.R. fünf bis zehn Jahren insbesondere für alle Industrieprodukte und Fisch sowie andere Meeresprodukte von einem zollfreien Zugang auf den costa-ricanischen und panamaischen Markt profitieren.

Die EFTA-Minister haben zudem eine Zusammenarbeitserklärung mit Myanmar unterzeichnet, die mit diesem Land einen institutionalisierten Dialog über Möglichkeiten zu Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen vorsieht.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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