Botschaft zum Freihandelsabkommen EFTA-zentralamerikanische Staaten

Bern, 04.09.2013 - Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama verabschiedet und zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte überwiesen.

Das am 24. Juni 2013 mit Costa Rica und Panama unterzeichnete Abkommen entspricht weitgehend den neueren, mit Drittstaaten abgeschlossenen Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es beinhaltet Bestimmungen über den Waren- und Dienstleistungshandel, Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, den Wettbewerb, das öffentliche Beschaffungswesen, Handel und nachhaltige Entwicklung, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit sowie institutionelle Bestimmungen. Das Abkommen wird den Zugang für Schweizer Waren- und Dienstleistungsexporte und Investitionen auf den beiden dynamischen zentralamerikanischen Märkten verbessern, den gegenseitigen Handel erleichtern, den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten erschliessen, den Schutz des geistigen Eigentums verstärken, allgemein die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch verbessern sowie zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Damit schafft das Abkommen für Schweizer Wirtschaftsakteure gegenüber Konkurrenten aus Ländern, die kein Freihandelsabkommen mit den beiden zentralamerikanischen Staaten haben, einen Wettbewerbsvorteil auf diesen Märkten. Darüber hinaus beugt das Abkommen dem Diskriminierungspotenzial gegenüber anderen Freihandelspartnern der beiden zentralamerikanischen Staaten vor.

Das Abkommen mit den zentralamerikanischen Staaten erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die Schweiz seit Beginn der 1990er-Jahre mit Drittländern ausserhalb der EU aufbaut. In Zentralamerika sind Panama und Costa Rica mit Abstand die wichtigsten Handelspartner der Schweiz mit einem Handelsvolumen von 302,8 Millionen Franken (Panama) bzw. 168,6 Millionen Schweizer Franken (Costa Rica) im 2012.

Für die Schweiz als import- und exportorientiertes Land stellt der Abschluss von FHA neben der Mitgliedschaft bei der WTO und den bilateralen Verträgen mit der EU einen der drei Hauptpfeiler ihrer Politik der Marktöffnung und der Stärkung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar. Freihandelsabkommen fördern die Diversifikation und Dynamisierung des grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Austauschs mit wichtigen Partnern, sichern  Wettbewerbsvorteile und verringern Diskriminierungen.


Adresse für Rückfragen

Didier Chambovey,
Botschafter und Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge,
Leiter des Leistungsbereichs Welthandel,
SECO,
Tel. 031 322 23 33



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Der Bundesrat
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Letzte Änderung 30.01.2024

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