Schutz vor Schmarotzer-Marketing
Bern, 17.05.2006 - Der Bundesrat hat am 17. Mai 2006 das Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet. Die Anpassung sieht einen verstärkten Schutz gegen Schmarotzer-Marketing vor. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte August 2006.
Unter Schmarotzer- oder Ambush-Marketing versteht man ein Verhalten, das vom Organisator eines Anlasses nicht autorisiert ist und mit dem ein werbetreibendes Unternehmen bewusst eine Verbindung zum Anlass anstrebt, um davon ohne eigene Leistung zu profitieren. Beim Publikum kann der unzutreffende Eindruck entstehen, das werbetreibende Unternehmen stehe in einem Bezug zum Organisator eines Sport- oder sonstigen Anlasses, z.B. als Sponsor oder Bevollmächtigter.
Die Anpassung des UWG soll, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz und in Österreich, den Schutz gegen Schmarotzer-Marketing verstärken. Insbesondere soll die ohne Grund in schmarotzerischer Weise erfolgende Bezugnahme auf Dritte und deren Leistungen als unlauter erklärt werden, soweit sie geeignet ist, den Ruf des Dritten oder seiner Leistungen auszubeuten.
Auch wenn der Auslöser für diese Anpassung die EURO 2008 ist, hat die neue Bestimmung allgemeingültigen Charakter. Sie ermöglicht, dass von Ambush-Marketing betroffene Personen oder Unternehmen gegen dieses Fehlverhalten beim zuständigen Gericht aktiv werden können.
Die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb dauert bis Mitte August 2006.
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Letzte Änderung 03.11.2023
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