Freihandelsabkommen Schweiz-China tritt am 1. Juli 2014 in Kraft
Bern, 30.04.2014 - Die internen Genehmigungsverfahren für das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China sind abgeschlossen, so dass das Abkommen am kommenden 1. Juli in Kraft treten kann. Das umfassende bilaterale FHA ist am 6. Juli 2013 von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und dem chinesischen Handelsminister unterzeichnet worden.
Das FHA verbessert den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, erhöht die Rechtssicherheit für den Schutz des geistigen Eigentums und allgemein für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch. Mit dem FHA werden die Zölle - zum Teil mit Übergangsfristen - auf dem grössten Teil des bilateralen Handels vollständig oder teilweise abgebaut.
Bereits am kommenden 9. Juni wird das bilaterale Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen in Kraft gesetzt, welches gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen abgeschlossen wurde.
Adresse für Rückfragen
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch
Herausgeber
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch
Letzte Änderung 14.05.2024
Kontakt
Medienanfragen
Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch
Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin
Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail
Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher
Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail
Mediensprecherin
Tschanz Françoise
Tel. +41 58 463 05 70
E-Mail