Mehr Ressourcen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit

Bern, 26.06.2014 - Bund und Kantone setzten 2013 erneut mehr Ressourcen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein. Die Anzahl der Kontrollen nahm entsprechend zu. Die Kontrollorgane führten insgesamt 34‘701 Personenkontrollen durch und vermuteten in 14‘465 Fällen Schwarzarbeit. Die zuständigen Behörden sanktionierten schliesslich 3‘813 Personen.

Kontrolltätigkeit der Kantone
Der Jahresbericht des SECO über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zeigt, dass die Kantone11'962 Betriebs- und 34'701 Personenkontrollen durchgeführt haben. Die Zahl der Betriebs- und Personenkontrollen hat gegenüber dem Vorjahr zugenommen (+3,5% bzw. +0,5%). Die Kantone setzten im Jahr 2013 69 Vollzeitstellen, welche vom SECO mitfinanziert werden, für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein. Dies sind 0,7 Stellen mehr als im Jahr 2012 und 3,3 Stellen mehr als 2011.

Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit und Sanktionen
Im Rahmen einer Schwarzarbeitskontrolle überprüfen die Kontrollorgane die Einhaltung der Meldepflichten im Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht sowie die Melde- und Bewilligungspflichten im Ausländerrecht. Insgesamt wurden 5‘368 Verdachtsfälle im Bereich des Sozialversicherungs- und 2‘787 Verdachtsfälle im Bereich des Quellensteuerrechts aufgedeckt. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben (+1,2% bzw. +0,7%) Die Zahl der Verdachtsfälle von 5‘440 im Bereich des Ausländerrechts nahm gegenüber dem Jahr 2012 zu (+16,5%).

Die kantonalen Kontrollorgane leiten Verdachtsfälle anschliessend an die zuständige Spezialbehörde weiter. Diese informieren das Kontrollorgan über allfällige ausgesprochene Sanktionen. Die Kontrollorgane verzeichneten einen Anstieg (+54%) bei der Anzahl Rückmeldungen der Migrationsämter gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl Rückmeldungen der Ausgleichskassen und Steuerbehörden sind hingegen gesunken (-36% bzw. -48%).
Die Anzahl Verdachtsfälle und Rückmeldungen lässt allerdings nicht zwingend auf einen Anstieg oder Abnahme der Schwarzarbeit schliessen, da die Kantone ihre Kontrollschwerpunkte jährlich neu festlegen.

Schlussfolgerungen aus der Evaluation des BGSA
Das BGSA wurde im Jahr 2012 evaluiert. Daraus ging hervor, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sich grundsätzlich bewährt haben.   Der Beitrag des BGSA zur Eindämmung von Schwarzarbeit kann jedoch noch verbessert werden. Der Bundesrat hat deshalb das WBF beauftragt, bis spätestens Ende 2014 Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs des BGSA sowie die Notwendigkeit einer Gesetzes- oder Verordnungsrevision zu prüfen.

Um den Vollzug des BGSA zu verbessern, erarbeitete das SECO verschiedene Wegleitungen zuhanden der Kontrollorgane und der Spezialbehörde. So soll insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Kontrollorganen und den Spezialbehörden optimiert werden. Ausserdem erarbeitet des SECO Schulungsunterlagen für die Ausbildung der Schwarzarbeitsinspektoren.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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