Punktuelle Suspendierung der Iran-Sanktionen wird verlängert

Bern, 05.12.2014 - Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 eine weitere Verlängerung der punktuellen Suspendierung der Sanktionen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Damit reagiert er auf die Entwicklungen bei den Nuklearverhandlungen und die Verlängerung des Interimsabkommens durch die internationalen Verhandlungspartner.

Anlässlich seiner Sitzung vom 5. Dezember 2014 hat der Bundesrat entschieden, die am
29. Januar 2014 beschlossene punktuelle Suspendierung der Sanktionen gegenüber Iran, die bereits im August 2014 ein erstes Mal verlängert worden war, bis zum 12. August 2015 weiterzuführen. Somit bleiben das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen sowie die Meldepflichten für den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern weiterhin suspendiert. Ebenso ist die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen und Rückversicherungen temporär ausgesetzt. Im Finanzbereich bleiben die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen auf den zehnfachen Betrag erhöht.

Am 24. November 2013 führten die Verhandlungen zwischen Iran und der Staatengruppe der E3+3 (Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, China, Russland und die USA) in Genf zu einem Interimsabkommen, das am 20. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Da während der ursprünglichen Dauer des Interimsabkommens und der ersten Verlängerung des Zeitrahmens bis zum 24. November 2014 keine umfassende Lösung in den Nukleargesprächen gefunden werden konnte, haben sich die E3+3 und Iran darauf geeinigt, das Interimsabkommen bis zum 30. Juni 2015 nochmals zu verlängern. Im Hinblick auf diese Verlängerung beschloss die EU am 25. November 2014, die seit dem 20. Januar 2014 bestehende punktuelle Suspendierung der Sanktionen gegenüber Iran bis zum 30. Juni 2015 weiterzuführen.

Mit der Verlängerung der punktuellen Suspendierung der Sanktionen stellt der Bundesrat sicher, dass das Schweizer Sanktionsregime in den betroffenen Bereichen kohärent ist mit den Massnahmen der EU. Der weitaus grösste Teil der internationalen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran, einschliesslich aller vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen, bleibt weiterhin in Kraft.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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