Erfolgreiche Kontrollkampagne für korrekte Preisanschrift bei Online-Shops/Angeboten
Bern, 11.12.2014 - Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahre 2014 Kontrollen über die Preisbekanntgabe bei Online-Warenangeboten in neun verschiedenen Branchen durchgeführt. Schweizweit wurde die Preisanschrift bei Online-Angeboten von Sportartikeln, Mode/Bekleidung, Haushaltartikeln, Elektronischen Geräten, Möbel/Einrichtungen, Weinhandel, Lebensmitteln, Kosmetika sowie Spielwaren/Babyartikeln kontrolliert.
Insgesamt wurden 804 Online-Warenangebote überprüft. Gegenstand der Kontrollen waren einerseits die Vergleichspreise, Rabatte und Preisreduktionen sowie andererseits die Gesamtpreisangaben (inkl. Mehrwertsteuer und nicht frei wählbare Zuschläge) der zum Verkauf bestimmten Waren. An der koordinierten Aktion beteiligten sich 20 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, UR, VS, ZH Stadt, ZH Winterthur).
Erfreulich ist, dass über alle neun fokussierten Branchen gesehen die kontrollierten Internetseiten überwiegend korrekt waren. - Für die gesamte Schweiz betrachtet, enthielten in Bezug auf die Vergleichspreise/Rabatte/Preisreduktionen 65% der kontrollierten Internetseiten keine Vergleichspreisangaben. Von den 35% der kontrollierten Internetseiten, welche Vergleichspreise aufführten, waren 75% korrekt und 25% nicht korrekt. - In Bezug auf die Preisangaben war für die gesamte Schweiz die Preisanschrift der angebotenen Waren bei 90% der kontrollierten Internetseiten korrekt und bei 10% nicht korrekt.
Bei den Vergleichspreisen/Rabatten/Preisreduktionen gab es am meisten Beanstandungen in der Sportartikelbranche (54% korrekt; 46% nicht korrekt). Am wenigsten Beanstandungen wurden beim Weinhandel festgestellt (90% korrekt; 10% nicht korrekt).
Bei den Gesamtpreisangaben ergaben sich am meisten Beanstandungen bei den Kosmetika (83% korrekt; 17% nicht korrekt). Am wenigsten Beanstandungen wurden bei den elektronischen Geräten eruiert (93% korrekt; 7% nicht korrekt).
Im Rahmen der insgesamt 804 kontrollierten Online-Warenangebote kam es total zu 103 Abmahnungsschreiben bzw. Auskunftsersuchen durch die Kantone sowie zu 10 Strafanzeigen an die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden.
Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Internetseiten sie kontrollieren. Die Anzahl der kontrollierten Internetseiten musste aber eine Globaleinschätzung erlauben. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen vom 1. Mai bis 30. September 2014 durchgeführt. Das SECO hat den Branchenverbänden Swiss Retail Federation (SRF) und dem Verband des Schweizerischen Versandhandels (VSV) die Resultate vorgängig mitgeteilt.
Das SECO beabsichtigt in seiner Eigenschaft als Aufsichtsstelle über den kantonalen Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) auch im nächsten Jahr, zusammen mit den Kantonen, eine Kontrollkampagne durchzuführen. Ziel der kantonsübergreifenden Kampagnen ist es, dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.
Die Detailergebnisse der durchgeführten Kampagne können bei den zuständigen kantonalen Vollzugsstellen erfragt werden: http://www.seco.admin.ch/themen/00645/00654/04364/index.html?lang=de
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Letzte Änderung 14.05.2024
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