Situation in der Ukraine: Bundesrat ergänzt Verordnung

Bern, 01.07.2015 - Der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 zur Umsetzung des Importverbots für Kriegsmaterial aus Russland und der Ukraine eine zusätzliche Regelung zur Abdeckung von Spezialfällen erlassen. Dazu hat er die Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine ergänzt. Die geänderte Verordnung tritt heute um 18.00 Uhr in Kraft.

Die neue Regelung verbietet die Einfuhr von Feuerwaffen, deren Bestandteilen, Zubehör, Munition und Munitionsbestandteilen, die sowohl in den Anwendungsbereich des Kriegsmaterialgesetzes (in Bezug auf ihren Export), als auch des Waffengesetzes (in Bezug auf den Import) fallen aus Russland und der Ukraine. Ebenfalls untersagt wird die Einfuhr von Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver zu militärischen Zwecken. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen konnten solche Einfuhren aus Russland und der Ukraine bisher nicht unterbunden werden. Die in den letzten Jahren verzeichneten Einfuhren sind allerdings marginal.

In Fortführung seiner bisherigen Politik stellt der Bundesrat mit dieser punktuellen Ergänzung sicher, dass die von der Europäischen Union (EU) erlassenen Massnahmen nicht über die Schweiz umgangen werden können.

Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation in der Ukraine weiterhin aufmerksam und behält sich vor, allenfalls weitere Massnahmen zu beschliessen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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