Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Venezuela

Bern, 10.07.2018 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat Anhang 1 der Verordnung geändert. Am 28. März 2018 hatte der Bundesrat in Anlehnung an die EU Sanktionsmassnahmen gegen Venezuela beschlossen. Die EU hat im Nachgang zu den Präsidentschaftswahlen vom 20. Mai 2018, welche weder frei noch fair waren und ein grosses Defizit an Legitimität aufwiesen, elf weitere Personen den Sanktionen unterstellt. Mit der Änderung von Anhang 1 werden diese Personen nun auch in die Schweizer Sanktionsliste übernommen.

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Letzte Änderung 30.01.2024

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