Coronavirus: Befristete Änderung der Reisendengewerbe-Verordnung

Bern, 08.05.2020 - Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 eine befristete Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) beschlossen. Die Änderung bezweckt, die Auswirkungen der epidemienrechtlichen Massnahmen für das Schaustellergewerbe abzumildern. Einerseits werden die Sicherheitsnachweise um sechs Monate verlängert, andererseits werden ausländische Inspektionsstellen automatisch anerkannt.

Der Bundesrat hat zeitlich beschränkte Regelungen im Bereich des Reisendengewerbes beschlossen. Diese haben zum Ziel, die aufgrund des Coronavirus sowie der angeordneten Massnahmen (in- und ausländischer Behörden) angespannte Situation zu entschärfen. Sie sollen eine zeitgerechte Prüfung und Erstellung von Sicherheitsnachweisen für Schausteller-anlagen und Zirkuszelte durch anerkannte bzw. akkreditierte Inspektionsstellen ermöglichen. Die Geltungsdauer dieser Verordnungsänderung ist auf 12 Monate befristet.

Fristverlängerung zur Erneuerung von Sicherheitsnachweisen

Auch während der angespannten Coronavirus-Situation soll rechtzeitig die Prüfung und Erstellung von Sicherheitsnachweisen durch akkreditierte bzw. anerkannte Inspektionsstellen möglich sein. Deshalb wird die Gültigkeitsdauer aller im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser dringlichen Verordnung bereits erstellten Sicherheitsnachweise automatisch um 6 Monate verlängert, aber längstens bis zum Ablauf der Geltungsdauer dieser Verordnung.

Automatische Anerkennung von ausländischen Inspektionsstellen

Zudem werden ausländische Inspektionsstellen, die eine gültige Akkreditierung für den entsprechenden Bereich (d.h. für Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks bzw. für Zelte) besitzen, automatisch anerkannt. Dies betrifft namentlich die Akkreditierungsstellen Deutschlands (DAkkS), Frankreichs (Cofrac), Österreichs (AA) oder Italiens (Accredia). Die automatische Anerkennung führt zu mehr zur Verfügung stehenden Inspektionsstellen, die Sicherheitsnachweise erstellen können. Dies erhöht die Auswahl- und Terminmöglichkeiten für die Schausteller/Zirkusbetreiber. In der Schweiz ist in diesem Bereich derzeit keine akkreditierte Inspektionsstelle mehr tätig.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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