Coronavirus: Bundesrat verlängert Rechtsstillstand für die Reisebürobranche bis Ende Jahr

Bern, 11.09.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 die rechtliche Grundlage für die Verlängerung des Rechtsstillstandes für die Reisebüros verabschiedet. Damit setzt er einen Entscheid um, den er bereits Ende August getroffen hat.

Der Rechtsstillstand für die Reisebürobranche wird - wie bereits früher kommuniziert - bis am 31. Dezember 2020 verlängert. Am 26. August war das EJPD beauftragt worden, dem Bundesrat die entsprechende Rechtsgrundlage zu unterbreiten. An seiner Sitzung vom 11. September 2020 hat der Bundesrat nun die Änderung der Verordnung verabschiedet. 

Die Verlängerung des Rechtsstillstands betrifft Forderungen von Kundinnen und Kunden, die sich aus der Nichterbringung einer Reiseleistung ergeben. Sie soll verhindern, dass gegen Reiseveranstalter und –vermittler der Konkurs eröffnet wird, bevor diese die Zahlungen zurückerhalten haben, die sie bereits an verschiedene Leistungserbringer geleistet haben.


Adresse für Rückfragen

Zu den Unterstützungsmassnahmen der Reisebüros:
Kommunikation GS-WBF, T +41 58 462 20 07; info@gs-wbf.admin.ch

Zu Schuldbetreibung und Konkurs:
Sonja Maire, Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 46 39



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Letzte Änderung 31.05.2023

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