Ukraine: Die Schweiz setzt das achte Sanktionspaket der EU um

Bern, 23.11.2022 - Der Bundesrat hat am 23. November 2022 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Russland beschlossen. Er übernimmt somit die neusten Massnahmen, welche die Europäischen Union (EU) im Rahmen des achten Sanktionspakets verabschiedet hatte. Sie treten am 23. November 2022 um 18:00 Uhr in Kraft.

Als Reaktion auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie auf die fortschreitenden destabilisierenden Handlungen Russlands, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Sicherheit der Ukraine untergraben, hat die Europäische Union (EU) am 6. Oktober 2022 im Rahmen des achten Sanktionspakets neue Massnahmen gegen Russland erlassen. Am 12. Oktober 2022 hatte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die in seiner Kompetenz stehenden Anhangsänderungen vorgenommen und unter anderem die Sanktionierung von rund 30 weiteren Personen und Organisationen durch die Schweiz gutgeheissen.

Per 23. November 2022 übernimmt der Bundesrat nun die restlichen Massnahmen des 8. Sanktionspakets. Diese umfassen eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Preisobergrenzen für russisches Rohöl und Erdölprodukte (oil price cap) sowie Einschränkungen für weitere Eisen- und Stahlprodukte, Luft- und Raumfahrtgüter und für Russland wirtschaftlich bedeutende Güter. Ebenso beinhalten die Massnahmen Verbote für die Erbringung weiterer Dienstleistungen (IT, Ingenieurwesen, Architektur, Rechtsberatung) an die russische Regierung und an russische Unternehmen sowie den Einsitz in Leitungsgremien bestimmter staatseigener russischer Unternehmen. Die Schweiz stellt dabei sicher, dass der Zugang zum Schweizer Recht gewahrt und die Rechtsstaatlichkeit vollständig gewährleistet wird. Dies war die Bedingung des Bundesrates für die Übernahme dieser neuen Verbote.

Neben der Übernahme der Massnahmen des achten Sanktionspakets der EU hat der Bundesrat ebenfalls ein Rüstungsgüterembargo gegenüber Russland erlassen, welches aus Gründen der schweizerischen Neutralität teilweise auch auf die Ukraine ausgedehnt wird. Das Rüstungsembargo wurde in der Schweiz bisher zu einem grossen Teil gestützt auf die bestehende Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetzgebung umgesetzt. Mit der Übernahme des Embargos für Rüstungsgüter wird dieses nun explizit in die Verordnung im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine aufgenommen.

Der Bundesrat hatte bereits im August betont, dass die Schweiz entschlossen sei, zur Bekämpfung der weltweiten Ernährungs- und Energiekrisen beizutragen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat heute entschieden, mit der Verordnungsänderung den Kauf von bestimmten Düngemitteln zuzulassen, sofern die Güter für ein Drittland bestimmt sind. Dieser Entscheid gründet auf der besonderen Bedeutung der Schweiz für den weltweiten Handel mit Düngemitteln.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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