Bundesrat will den CO2-Emissionshandel ohne Grenzabgaben weiterentwickeln
Bern, 16.06.2023 - Mit Anpassungen am CO2-Emissionshandelssystem wollen die Schweiz und die EU stärkere Anreize setzen, um den Treibhausgasausstoss des Industriesektors zu senken. Zusätzlich führt die EU einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus ein. Gestützt auf einen am 16. Juni 2023 verabschiedeten Bericht empfiehlt der Bundesrat, von der Einführung eines solchen Mechanismus’ für die Schweiz derzeit abzusehen.
Die EU entwickelt ihr Emissionshandelssystem (EHS) weiter, um die Treibhausgasemissionen der Industrie stärker zu senken. Zusätzlich führt sie einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ein, um das Risiko von Produktionsverlagerungen in Drittstaaten mit weniger strengen Umweltvorschriften zu mindern.
Der CBAM der EU wird weltweit das erste System dieser Art sein. Zunächst gilt der Mechanismus für Importe in die EU von Waren aus den Sektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff sowie Elektrizität. Nach einer Testphase ab Oktober 2023 werden ab 2026 schrittweise Abgaben auf den Importen erhoben, um an der Grenze Unterschiede in der CO2-Bepreisung zwischen der EU und dem Ausland auszugleichen. Die volle Umsetzung erfolgt ab 2034.
Derzeit teilen die EU und die Schweiz in den verknüpften EHS energieintensiven Industrieanlagen kostenlose Emissionsrechte zu. Der Entscheid, einen CBAM einzuführen, bedeutet daher einen Systemwechsel. Viele Details zum tatsächlichen Vollzug stehen noch aus, so dass weder stabile Rahmenbedingungen absehbar noch Schätzungen zum administrativen Mehraufwand für Schweizer Unternehmen möglich sind. Ein CBAM würde zudem nur wenigen emissionsintensiven Industrieanlagen in der Schweiz nützen, dem Rest der Wirtschaft aber Nachteile bringen. Für die Schweiz besteht im Zusammenhang mit dem EHS-Abkommen[1] keine Verpflichtung, einen CBAM einzuführen. Der CBAM der EU wird zudem im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO als diskriminierende und unzulässige Massnahme kritisiert.
Der Bundesrat hat die Auswirkungen von CO2-Grenzausgleichsmechanismen auf die Schweiz aus volkswirtschaftlicher, ökologischer und aussenwirtschaftlicher Perspektive analysiert. Aufgrund der regulatorischen und handelspolitischen Risiken empfiehlt der Bundesrat, von der Einführung eines CBAM im Gleichschritt mit der EU derzeit abzusehen. Die Schweiz erhält sich damit mittelfristig Freiheitsgrade, während der EU CBAM und dessen Geltungsbereich im Aufbau sind. Mitte 2026 kann aufgrund der dannzumal vorliegenden Zwischenbilanz der EU der Handlungsbedarf überprüft werden.
Der Bundesrat hält in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3933 jedoch klar fest, dass er das EHS der Schweiz im Gleichschritt mit der EU anpassen will, damit die EHS der EU und der Schweiz verknüpft bleiben können. Dies ist auch Voraussetzung dafür, dass Schweizer Waren vom EU CBAM ausgenommen werden.
[1] SR 0.814.011.268 - Abkommen vom 23. November 2017 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen (mit Anhängen) (admin.ch)
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Letzte Änderung 14.05.2024
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