Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Schweiz und China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Bern, 13.04.2010 - Die heutige Bekanntgabe der schweizerischen Ratifikation durch Staatssekretär Jean-Daniel Gerber an den Botschafter der Volksrepublik China, Herr DONG Jinyi, ermöglicht das sofortige Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Schweiz und China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen. Es wird die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beleben und zum Wohlstand in beiden Staaten beitragen.

Das Kernstück des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen bildet die Verpflichtung jeder Vertragspartei, auf ihrem Staatsgebiet Investitionen von Investoren der anderen Vertragspartei zu schützen und zu fördern. Das anlässlich des Besuchs des chinesischen Premierministers WEN Jiabao vom 27. Januar 2009 in Bern unterzeichnete Abkommen entspricht den heutigen Investitionsschutzstandards. Es ersetzt das ursprüngliche Abkommen, welches seit 1987 in Kraft ist.

Der Begriff «Investition» ist weit gefasst und bedeutet jede Art von Kapital, das gemäss der innerstaatlichen Gesetzgebung des Destinationslandes dort investiert worden ist. Verstaatlichung oder Enteignung sind nicht zulässig, ausser z.B. im öffentlichen Interesse und gegen Entschädigung. Beide Länder sind weiter verpflichtet, Investoren aus dem jeweils anderen Land den freien Transfer von Zahlungen im Zusammenhang mit einer Investition zu gestatten. Das Abkommen sieht auch ausführliche Streitbeilegungsmechanismen im Fall von Streitigkeiten zwischen einem Investor und der Vertragspartei die Gaststaat der Investition ist, sowie zwischen den beiden Vertragsparteien vor. Bei ersterem handelt es sich um eine der wichtigsten Verbesserungen im neuen Abkommen. 

Mit diesem neuen Abkommen gehören die schweizerischen Investoren zu den ersten, die auf dem chinesischen Markt über hohe völkerrechtliche Schutzstandards verfügen. Auch die bisher noch bescheidenen chinesischen Investitionen in der Schweiz dürften aufgrund des Abkommens zunehmen.

Bilaterale Investitionsschutzabkommen verbessern die Rechtssicherheit und den Schutz vor nichtkommerziellen Risiken und fördern dadurch die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des betreffenden Staates für ausländische Investitionen. Bilaterale Investitionsabkommen sind wichtig, da es trotz der grossen Bedeutung der Direktinvestitionen in der heutigen Weltwirtschaft keine universelle Regelung für internationale Investitionen gibt, die beispielsweise mit den Regeln der WTO für den internationalen Handel mit Waren und Dienstleistungen vergleichbar wäre.


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Letzte Änderung 12.02.2020

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