Umsetzung des UNO-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: Prüfung des Staatenberichts der Schweiz

Bern, 01.11.2010 - Der zuständige UNO-Ausschuss wird am 5. und 8. November 2010 in Genf zum zweiten Mal nach 1998 die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) durch die Schweiz prüfen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wird sich bei der Prüfung u.a. auf den im Mai 2008 eingereichten Staatenbericht der Schweiz, die Antworten zu schriftlichen und mündlichen Fragen des Ausschusses sowie Hinweise und Berichte von Nichtregierungsorganisationen stützen. Er wird gegen Mitte November seine Empfehlungen an die Schweiz richten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wird die Empfehlungen des Ausschusses veröffentlichen, sobald sie vorliegen und in alle Amtssprachen übersetzt worden sind.

Der Staatenbericht zeichnet ein ausführliches Bild der Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Er attestiert der Schweiz eine weitgehend fortschrittliche Umsetzung. Der Bericht zeigt eingeleitete Verbesserungen auf und weist auf Bereiche hin, in denen weiter Handlungsbedarf besteht.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den Pakt I am 16. Dezember 1966 an-genommen. Die Schweiz hat ihn am 18. Juni 1992 ohne Vorbehalt ratifiziert. Er ist für unser Land am 18. September 1992 in Kraft getreten. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, schrittweise und diskriminierungsfrei folgende Rechte umzusetzen: Recht auf Arbeit; Recht auf günstige und gerechte Arbeitsbedingungen; Gewerkschaftliche Rechte; Recht auf soziale Sicherheit; Schutz der Familie, der Mutter und des Kindes; Recht auf einen angemessenen Lebensstandard; Recht auf Gesundheit; Recht auf Bildung; Recht auf Kultur.


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Letzte Änderung 12.02.2020

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