Internationaler Waffenhandelsvertrag: Verabschiedung durch die UNO-Generalversammlung

Bern, 03.04.2013 - Am 28. März 2013 ist die zweiwöchige Verhandlungskonferenz zum internationalen Waffenhandelsvertrag zu Ende gegangen. Der Vertragstext, welcher erstmalig den internationalen Waffenhandel rechtlich verbindlich regelt, wurde nun am 2. April 2013 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.

Vom 18. bis am 28. März 2013 hat die internationale Staatengemeinschaft im Rahmen einer UNO-Konferenz in New York über einen internationalen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT) verhandelt. Nachdem eine Einigung auf den Vertrag im Konsens aufgrund des Widerstands von Iran, Nordkorea und Syrien nicht möglich war, wurde der Vertrag am 2. April 2013 von der UNO-Generalversammlung mit 155 Stimmen (22 Enthaltungen, 3 Gegenstimmen) verabschiedet.

Der internationale Waffenhandelsvertrag legt erstmals auf globaler Ebene die beim grenzüberschreitenden Handel mit konventionellen Waffen einzuhaltenden Standards fest. Diese sollen zu einem verantwortungsvollen internationalen Waffenhandel beitragen sowie dem illegalen Waffenhandel einen Riegel schieben und damit das durch Waffengewalt verursachtes menschliches Leid vermindern.

Die Schweiz hat sich während der Verhandlungskonferenz unter Federführung des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) für das Zustandekommen eines möglichst starken und effektiven internationalen Waffenhandelsvertrags eingesetzt. Dabei konnte sie sich dank ihrer humanitären Tradition und aktiven Friedens- und Sicherheitspolitik sowie ihrer strengen Gesetzgebung und Bewilligungspraxis betreffend Rüstungsausfuhren aktiv und glaubwürdig einbringen. Der verabschiedete Vertrag wird dem vom Bundesrat verabschiedeten Verhandlungsmandat und damit den von der Schweiz in die Verhandlungen gesetzten Erwartungen  gerecht.


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Letzte Änderung 12.02.2020

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