Bundesrat heisst Bericht zum Thema Pendelmigration gut

Bern, 29.04.2015 - Der Bundesrat hat am 29. April 2015 einen Bericht zum Thema „Pendelmigration zur Alterspflege“ gut geheissen. Darin werden mögliche Lösungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pendelmigrantinnen aufgezeigt. Das WBF wird beauftragt, bis Mitte 2016 eine Abschätzung der Regulierungsfolgenkosten vorzulegen. In Zusammenarbeit mit EDI und EJPD sollen zudem die Lösungswege mit den Kantonen, Sozialpartnern und Organisationen der Betroffenen diskutiert und dem Bundesrat bis Ende 2016 ein konkreter Lösungsvorschlag unterbreitet werden.

Die Betreuung von Betagten in Privathaushalten wird vermehrt von Migrantinnen aus EU-Staaten übernommen. Diese in der Regel gut ausgebildeten Betreuerinnen kommen für maximal drei Monate in die Schweiz. Während dieser Zeit wohnen sie bei den Betagten und stehen diesen häufig rund um die Uhr für die Erledigung von Haushaltsarbeiten zur Verfügung. Da das Arbeitsgesetz auf private Haushaltungen keine Anwendung findet und von den kantonalen Normalarbeitsverträgen durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden kann, gibt es für diese Arbeitsverhältnisse insbesondere bezüglich der Arbeits- und Ruhezeiten keine rechtlich verbindlichen Vorgaben. Angesichts der steigenden Nachfrage nach dieser Form von Betagtenbetreuung wurde der Bundesrat mit dem Postulat von Nationalrätin Barbara Schmid-Federer vom 16. März 2012 „Rechtliche Rahmenbedingungen für Pendelmigration zur Alterspflege" beauftragt zu prüfen, inwiefern die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pendelmigrantinnen verbessert werden können.

Der Bericht zeigt verschiedene mögliche Lösungen auf. So könnten beispielsweise die Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, ihre Arbeitnehmenden über die geltenden  rechtlichen Bestimmungen und die Rechtsmittel zu informieren. Eine weitere Option wäre der Erlass eines nationalen Normalarbeitsvertrages beziehungsweise die Stärkung der kantonalen Normalarbeitsverträge mit zwingend erklärten Bestimmungen bezüglich den Arbeitsbedingungen. Dies würde eine Revision der entsprechenden Artikel im OR notwendig machen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Schaffung einer neuen Verordnung spezifisch für diese Arbeitsverhältnisse, wofür zuerst im Arbeitsgesetz die Grundlage geschaffen werden müsste. In beiden Fällen - wie auch für die weiteren im Bericht behandelten Optionen -  müsste die Zuständigkeit für den Vollzug der Vorschriften klar geregelt werden. Die aufgezeigten Lösungswege würden die Kosten für die Betroffenen sowie möglicherweise für das Sozial- und Gesundheitswesen erhöhen.

Das WBF wird beauftragt, bis Mitte 2016 eine Abschätzung der Regulierungsfolgenkosten zu den aufgezeigten Lösungen vorzulegen. Und zwar für Betroffene sowie für das Sozial- und Gesundheitswesen. Zudem sollen in Zusammenarbeit mit dem EDI und dem EJPD die im Bericht aufgezeigten Lösungswege mit den Kantonen, Sozialpartnern und Organisationen der Betroffenen diskutiert und dem Bundesrat bis Ende 2016 ein konkreter Lösungsvorschlag unterbreitet werden. 


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Letzte Änderung 12.02.2020

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