OECD begrüsst die Anstrengungen der Schweiz zur Bekämpfung der Auslandsbestechung

Bern, 27.03.2018 - Die OECD hat am 27. März 2018 einen Länderbericht und an die Schweiz gerichtete Empfehlungen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung veröffentlicht. Dabei würdigt die OECD, dass die Schweiz seit 2012 sechs Personen und fünf Unternehmen wegen Bestechung fremder Amtsträger verurteilt hat. Weiter lobt sie die Schlüsselrolle der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) bei der Aufdeckung von Auslandbestechung in Zusammenhang mit Geldwäscherei. Gleichzeitig fordert die OECD strengere Sanktionen für Unternehmen und einen rechtlichen Schutz der Whistleblower im Privatsektor.

Die OECD Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung (Working Group on Bribery) evaluiert regelmässig die Mitgliedstaaten der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr in Bezug auf den Stand der Umsetzung der Konvention. Die Schweiz unterzog sich zum vierten Mal einer solchen Prüfung (sog. Länderexamen der Phase 4). 

Im September 2017 hat ein Expertenteam der OECD die Schweiz besucht und Gespräche mit Vertretern der Bundesverwaltung, der Bundesanwaltschaft, der kantonalen Behörden, der Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und der Zivilgesellschaft geführt. Der Länderbericht untersucht insbesondere die Strafverfolgung, die Sanktionierung und die Präventionsbemühungen der Schweiz im Bereich der Bestechung fremder Amtsträger und zeigt nebst den positiven Entwicklungen auf, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Die OECD würdigt die Zunahme der Verurteilungen von Personen und Unternehmen wegen Bestechung fremder Amtsträger und das proaktive Vorgehen der Schweiz bei der Beschlagnahme und Einziehung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte sowie der Zusammenarbeit mit dem Ausland im Rahmen der Rechtshilfe. Die OECD lobt die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) für ihren Beitrag zur Aufdeckung von Korruption in Zusammenhang mit Geldwäscherei.

Die OECD regt zugleich an, natürliche und insbesondere juristische Personen schärfer zu bestrafen. Ausserdem wird die Schweiz angehalten, den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) auch im Privatsektor gesetzlich zu verankern. Zudem empfiehlt die OECD, die laufende Revision des Gesetzes im Bereich der Rechtshilfe abzuschliessen, um die internationale Zusammenarbeit der Schweiz noch effizienter zu gestalten. Schliesslich soll die Veröffentlichung der Strafbefehle bezüglich der Auslandbestechung breiter und systematischer gehandhabt werden.

Im März 2020 wird die Schweiz der OECD über die Umsetzung der Empfehlungen schriftlich Bericht erstatten.

Die Schweiz trug massgeblich zur Ausarbeitung der OECD Antikorruptionskonvention von 1997 bei. Seit 2000 ist aufgrund dieser Konvention die Bestechung fremder Amtsträger auch in der Schweiz strafbar.


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Letzte Änderung 04.04.2023

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