Strategie öffentliche Arbeitsvermittlung 2030

Bern, 14.09.2023 - Seit der Gründung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) hat sich die Arbeitswelt und damit auch das Umfeld der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) stark verändert. Um den neuen Bedürfnissen von Stellensuchenden und Arbeitgebern gerecht zu werden, hat die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (AK ALV) mit der «Strategie öAV 2030» im Sommer 2023 ein prägnantes und motivierendes Zielbild mit drei Wirkungsbereichen verabschiedet. Am 14. September 2023 ist diese Strategie auf dem Portal arbeit.swiss veröffentlicht worden.

Das Rekrutierungsverhalten und die Erwartungen von Arbeitgebern an die öAV haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Und auch die Bedürfnisse der Stellensuchenden sind vielseitiger und vielschichtiger geworden. Entsprechend muss die öAV ihre Leistungen laufend an die sich verändernden arbeitsmarktlichen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen anpassen. Auch grosse Trends wie die digitale Transformation, die demografische Entwicklung oder die Zuwanderung wirken sich auf die öAV aus. Zudem steht mit der Neukonzeption des Informationssystems «Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (AVAM)» ein Grossprojekt an, bei dem klar sein muss, in welche Richtung sich die öAV in den nächsten Jahren weiterentwickelt.

Ein Projektteam bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Arbeitsmarktbehörden sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat gemeinsam die zentralen Elemente der «Strategie öAV 2030» erarbeitet. Darin werden die Mission und die Vision der öAV für den Zeitraum bis 2030 ausformuliert. Die Strategie fokussiert auf drei Wirkungsbereiche:

  • Arbeitsmarktkenntnisse gezielt ausbauen und wirksame Vermittlung anbieten,
  • Persönliche Beratung der Stellensuchenden ins Zentrum stellen, individualisieren und professionalisieren und
  • Integrierte, durchgängige digitale Lösungen anbieten.

Zu jedem der drei Wirkungsbereiche hat die AK ALV je vier strategische Ziele verabschiedet und legt damit die Prioritäten fest, die es in den nächsten sieben Jahren mit konkreten Projekten und Massnahmen umzusetzen gilt.


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Letzte Änderung 04.04.2023

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