Kartellgesetzrevision (2012)

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes

Der Bundesrat hatte am 22. Februar 2012 die Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes (KG) verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Durch diese Revision sollten die Wettbewerbsentscheide rechtsstaatlich besser verankert und besonders schädliche Formen von Kartellabreden verboten werden. Zudem sollten Zusammenschlüsse untersagt oder mit Auflagen und Bedingungen belegt werden können, wenn sie zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs geführt hätten, die nicht durch Effizienzgewinne kompensiert gewesen wäre. Ziel der KG-Revision war schliesslich auch die Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren, was den Wettbewerb in der Schweiz intensivieren und den Wirtschaftsstandort langfristig hätte stärken sollen. Durch das zweite Nichteintreten auf die Vorlage durch den Nationalrat am 17. September 2014 wurde der Revisionsprozess beendet.

Letzte Änderung 15.02.2023

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