Der Bundesrat hatte am 22. Februar 2012 die Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes (KG) verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Durch diese Revision sollten die Wettbewerbsentscheide rechtsstaatlich besser verankert und besonders schädliche Formen von Kartellabreden verboten werden. Zudem sollten Zusammenschlüsse untersagt oder mit Auflagen und Bedingungen belegt werden können, wenn sie zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs geführt hätten, die nicht durch Effizienzgewinne kompensiert gewesen wäre. Ziel der KG-Revision war schliesslich auch die Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren, was den Wettbewerb in der Schweiz intensivieren und den Wirtschaftsstandort langfristig hätte stärken sollen. Durch das zweite Nichteintreten auf die Vorlage durch den Nationalrat am 17. September 2014 wurde der Revisionsprozess beendet.
Der Bundesrat hat am 16. November 2011 die Eckwerte für die Revision des Kartellgesetzes (KG) festgelegt. Demnach sollen die Wettbewerbsentscheide rechtsstaatlich besser verankert und besonders schädliche Formen von Kartellabreden verboten werden. Zudem sollen Fusionen untersagt oder mit Auflagen und Bedingungen belegt werden können, wenn der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führt, welche nicht durch Effizienzgewinne kompensiert wird. Ziel der KG-Revision ist die Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren, was den Wettbewerb in der Schweiz intensivieren und den Wirtschaftsstandort langfristig stärken soll.
Mit Beschluss vom 17. August 2011 hat der Bundesrat das EVD beauftragt, horizontale Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikale Preisbindungen und Gebietsabschottungen per Gesetz zu verbieten, jedoch Rechtfertigungsmöglichkeiten zuzulassen. Er hat heute das EVD ermächtigt, zur entsprechenden Anpassung von Artikel 5 Kartellgesetz Anfang Oktober eine konferenzielle Vernehmlassung durchzuführen. Die Vorlage steht im Zusammenhang mit der Frankenstärke und soll der ungenügenden Weitergabe von Währungsvorteilen entgegenwirken.
Der Bundesrat hat am 30. März 2011 die zweite Vernehmlassung zur Revision des Kartellgesetzes (KG) eröffnet. Sie ergänzt aufgrund der Annahme der Motion Schweiger, welche das Sanktionssystem ausgewogener und wirksamer zu gestalten sucht, die erste Vernehmlassung aus dem Jahr 2010. Die Vernehmlassung dauert bis am 6. Juli 2011.
Erläuternder Bericht zur Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und Wettbewerbsbeschränkungen (PDF, 188 kB, 14.03.2016)Teil 2: Umsetzung der Motion Schweiger (07.3856): Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Schweizer Kartellrecht
Einführung von Strafsanktionen gegen natürliche Personen im Kartellrecht (PDF, 411 kB, 19.04.2016)Bericht des EVD zuhanden der WAK-S in Erfüllung des Ordnungsantrages Schweiger vom 21./22. Juni 2010
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) eröffnet. Der Bundesrat will damit - unter anderem gestützt auf die Evaluation des KG - materielle und institutionelle Verbesserungen umsetzen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. November 2010.
Letzte Änderung 15.02.2023