Am 29. Mai 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Kartellgesetzes) verabschiedet. Das Ziel der Initiative ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen zu stärken, indem deren Beschaffungsfreiheit im In- und Ausland gewährleistet wird. Hiermit soll eine Senkung der Preise für importierte Waren und Dienstleistungen einhergehen.
Der Bundesrat teilt das zentrale Anliegen der Initiative, Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von Unternehmen in der Schweiz zu vermeiden. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die von der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen zu weit gehen und mit einer Vielzahl von negativen Nebenwirkungen verbunden sind.
Der Bundesrat unterbreitete daher einen indirekten Gegenvorschlag, der eine gezielte Einführung des Begriffs «relativen Marktmacht» vorsah. Nach dieser Bestimmung hätten in- und ausländische Unternehmen mit relativer Marktmacht unter bestimmten Umständen verpflichtet sein können, Unternehmen aus der Schweiz über ausländische Vertriebskanäle zu beliefern. Dies hätte es ermöglicht, ungerechtfertigte internationale Preisdiskriminierungen konsequent zu bekämpfen.
Das Parlament folgte dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates nicht, sondern verabschiedete im Frühjahr 2021 eine Gesetzesvorlage, die die Kernforderungen der Fair-Preis-Initiative tel quel übernahm. Die entsprechenden Änderungen des Kartellgesetzes (KG) sowie des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten.