Am 29. Mai 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» und zum indirekten Gegen-vorschlag (Änderung des Kartellgesetzes) verabschiedet. Das Ziel der Initiative ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen zu stärken, indem deren Beschaffungsfreiheit im In- und Ausland gewährleistet wird. Hiermit soll eine Senkung der Preise für importierte Waren und Dienstleistungen einhergehen.
Der Bundesrat teilt das zentrale Anliegen der Initiative, Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von Unternehmen in der Schweiz zu vermeiden. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die von der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen zu weit gehen und mit einer Vielzahl von negativen Nebenwirkungen verbunden sind.
Der Bundesrat unterbreitet daher einen indirekten Gegenvorschlag, der eine gezielte Einführung des Begriffs «relativen Marktmacht» vorsieht. Nach dieser Bestimmung können in- und ausländische Unternehmen mit relativer Marktmacht unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, Unternehmen aus der Schweiz über ausländische Vertriebskanäle zu beliefern. Dies ermöglicht es, ungerechtfertigte internationale Preisdiskriminierungen konsequent zu bekämpfen.