Massnahmen gegenüber Jugoslawien

Der Bundesrat hat am 6. März 2015 die Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien aufgehoben. Diese umfasste seit Ende 2001 lediglich noch Finanzsanktionen gegenüber 13 natürlichen Personen, darunter der ehemalige Präsident Slobodan Milosevic. Die Aufhebung der Verordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft.

Aktuell gibt es keine Gründe mehr, die Finanzsanktionen gegenüber bestimmten Personen aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien weiterzuführen. Die EU hat die noch verbleibenden Sanktionen gegenüber Slobodan Milosevic und Personen seines Umfelds Ende Oktober 2014 ebenfalls aufgehoben.

Der Bundesrat hatte die Verordnung vom 23. Juni 1999 über Massnahmen gegenüber be-stimmten Personen aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien als Reaktion auf die Kosovo-Krise und in Anlehnung an die Sanktionen der Europäischen Union (EU) beschlossen. Die Verordnung umfasste ursprünglich weitreichende Handels- und Finanzrestriktionen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien. Als Folge der politischen Entwicklung und in Übereinstimmung mit den Sanktionen der EU wurden die Verordnung bzw. ihre Anhänge mehrmals angepasst. Seit Ende 2001 sieht die Verordnung lediglich noch die Sperrung von Geldern und des Zahlungsverkehrs von 13 natürlichen Personen vor. Bei diesen handelt es sich um den ehemaligen Präsidenten Slobodan Milosevic, seine Familienangehörigen und Personen seines engsten Umfelds. Dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sind keine gesperrten Gelder dieser Personen gemeldet worden.


Verordnung

Informationen Änderungen PDF Änderungen XML Konsolidierte Version
Änderung vom 06.03.2015 mit Inkrafttreten am 01.04.2015 Jugoslawien Delta 2015-03-06   (PDF, 45 kB, 24.02.2016) Jugoslawien Delta 2015-03-06 (ZIP, 1 kB, 24.02.2016) Jugoslawien 2015-04-01   (PDF, 37 kB, 24.02.2016)
Stand am 26.11.2012     Jugoslawien 2012-11-26   (PDF, 24 kB, 24.02.2016)

Letzte Änderung 07.03.2016

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