Freihandelsabkommen

Die Schweiz pflegt präferenzielle Beziehungen im Dienstleistungssektor über ein Netz von 18 Freihandelsabkommen (FHA).

Diese Abkommen wurden im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mit folgenden Partnern abgeschlossen (in alphabetischer Reihenfolge): Chile, Ecuador, Georgien, den Staaten im Golfkooperationsrat (Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain, Saudi-Arabien, Oman, Katar und Kuwait), Hong Kong, Indonesien, Kolumbien, Mexiko, Philippinen, Singapur, Südkorea, Türkei, Ukraine und Zentralamerika (Costa Rica, Guatemala und Panama); sowie teilweise mit Kanada und Peru. Die Schweiz hat zudem mit China und Japan bilaterale FHA abgeschlossen.

Weltkarte für Dienstleistungen

Rot: EFTA-Partnerländer
Grün: Partner, mit denen die Schweiz im Dienstleistungsbereich präferenzielle Beziehungen unterhält

Die Schweiz will mit diesen FHA in erster Linie eine Behandlung erhalten, die vorteilhafter ist als jene, die ihr im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) gewährt wird. Die Schweiz ist ausserdem bestrebt, potenzielle Diskriminierungen für ihre Dienstleistungsexporteure im Vergleich zu ausländischen Dienstleistungserbringern zu beseitigen. Die Schweiz möchte ihren Dienstleistungsexporteuren dadurch mehr Rechtssicherheit und einen verbesserten Marktzugang auf ausländischen Märkten garantieren.

Als Basis für die Abkommen dienen grundsätzlich die Bestimmungen des GATS, ebenso wie die entsprechenden Verpflichtungslisten − allerdings mit einigen Verbesserungen. Bei Verhandlungen für ein FHA schlägt die Schweiz in der Regel ein separates Kapitel zum Dienstleistungshandel vor. Dieses Kapitel wird mit sektorspezifischen Anhängen (z.B. Finanzdienstleistungen) oder themenspezifischen Regeln (z.B. grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch natürlichen Personen) ergänzt. Diese Regeln werden von Fall zu Fall und anhand der gegenseitigen Handelsinteressen der Partner festgelegt (s. Tabelle unten).

Letzte Änderung 20.02.2023

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