Handelsbeziehung Schweiz USA

Nach der Aufhebung der länderspezifischen Zusatzzölle durch den Obersten Gerichtshof der USA führte der amerikanische Präsident einen neuen pauschalen Zusatzzoll von 10% auf anderer gesetzlicher Grundlage ein. Dieser pauschale Zusatzzoll wird gegenüber allen Handelspartnern und zusätzlich zu den geltenden Most Favored Nation-Zöllen erhoben. Bestimmte Produkte gemäss Annex II des Exekutivdekrets bleiben von den Zusatzzöllen ausgenommen. Bestehende sektorielle Zusatzzölle unter Section 232 sind weiterhin fällig.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied am 20. Februar 2026, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) den Präsidenten nicht dazu berechtigt, allgemeine Zölle zu erheben. Das Gericht hob damit die Anwendung dieses Gesetzes durch die Regierung zur Begründung umfassender Zusatzzölle auf Importe seit dem 2. April 2025 auf.

Die US-Regierung hält dennoch an ihrer handels- und wirtschaftspolitischen Stossrichtung fest. Um die IEEPA-Zölle zu ersetzen, beschloss sie kurz nach Bekanntgabe des Urteils neue Zusatzzölle auf Basis einer anderen Rechtsgrundlage,. Diese traten am 24. Februar in Kraft.

Die neuen Zusatzzölle unter Section 122 des US Trade Act werden nicht zusätzlich zu den bisherigen länderspezifischen Zusatzzöllen angewendet, sondern ersetzen diese für eine Periode von 150 Tagen. Sie sollen zusätzlich zu den bereits vor dem 2. April 2025 bestehenden Meistbegünstigungszöllen angewendet werden. Die US-Regierung kündigte an, handelspolitische Massnahmen gestützt auf andere Rechtsgrundlagen vorzubereiten. Gleichzeitig signalisierte sie, bestehende Handelsvereinbarungen – wie jene mit der Schweiz – bei der Umsetzung zu respektieren.

Der Bundesrat wurde über das Urteil des Obersten Gerichtshofs und die Entscheidungen der US-Regierung informiert.

Gemäss gültigem Verhandlungsmandat bleibt das Ziel der laufenden Verhandlungen, für die Schweizer Wirtschaft stabile Rahmenbedingungen auf dem US-Markt sicherzustellen und diese nach Möglichkeit zu verbessern.

Der Bundesrat analysiert die weiteren Entwicklungen und Auswirkungen und wird an einer der nächsten Sitzungen darüber beraten.

Das SECO informiert die betroffenen Branchen fortlaufend über die Anwendung der neuen Regelungen und die entsprechenden Zolltarifierungen.

Fragen und Antworten

Die Erteilung von verbindlichen Rechtsauskünfte zu den US-Einfuhrregulierungen und Zöllen obliegt den verantwortlichen US-Behörden U.S. Customs and Border Protection. Die hier erteilten Auskünfte dienen lediglich der Information. 

Letzte Änderung 06.03.2026

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