Der Bundesrat hat am 3. April 2025 von den Ankündigungen der US-Regierung Kenntnis genommen. Diese umfassen weitreichende Zusatzzölle und betreffen alle Handelspartner der USA einschliesslich die Schweiz. Der Bundesrat wird die Massnahmen und deren Auswirkungen auf die Schweiz vertieft analysieren. Er steht im Kontakt mit den betroffenen Branchen sowie wichtigen Handelspartnern und den US-Behörden.

- Bei spezifischen Fragen zu den US-Einfuhrregulierungen und Zöllen auf Importe aus der Schweiz verweisen wir auf die Informationen der US-Zollverwaltung U.S. Customs and Border Protection.
U.S. Customs and Border Protection helpline: traderemedy@cbp.dhs.gov
- Für weitere Beratungen im Zusammenhang mit Exporten aus der Schweiz in die USA steht ExportHelp von Switzerland Global Enterprise S-GE zur Verfügung:
Telefon: 0844 811 812
E-Mail: exporthelp@s-ge.com
Webseite: S-GE ExportHelp | S-GE - Weitere Informationen haben die Importeure, Zollbroker und Branchenverbände
Der Bundesrat nimmt Kenntnis von den von Präsident Trump angekündigten Zollerhöhungen. Schweizer Exporte in die USA werden gemäss Ankündigung ab dem 5. April mit Zusatzzöllen von 10% belegt. Gemäss der von Präsident Trump unterzeichneten Executive Order gelten die angekündigten Zusatzzölle für eine Liste von Produkten zunächst nicht. Vorläufig ausgenommen von den Zusatzzöllen sind pharmazeutische und chemische Produkte sowie bestimmte Edelmetalle, die einen bedeutenden Anteil der Schweizer Exporte in die USA ausmachen.
Der Bundesrat wird in kommenden Tagen und Wochen mit den US-Behörden die Gründe für die Zollerhöhungen abklären, allfällige Missverständnisse ausräumen und sich für eine Lösung einsetzen. Als mittelgrosse und stark handelsabhängige Volkswirtschaft setzt sich die Schweiz für offene Märkte, Freihandel, vorhersehbare Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit ein.
Über die genauen Auswirkungen der Massnahmen kann zurzeit keine Auskunft erteilt werden. Der Bundesrat wird die angekündigte Zollerhöhung analysieren und steht mit den betroffenen Branchen im Kontakt. Auf der Grundlage der verschiedenen Szenarien der Konjunkturprognose ist Stand heute nicht mit einem signifikanten Konjunktureinbruch zu rechnen. Die Schweizer Wirtschaft war in jüngsten Wirtschaftskrisen vergleichsweise resilient, und die automatischen Stabilisatoren haben sich bisher als ausreichend wirksam erwiesen.
Die Schweiz und die USA sind enge Wirtschaftspartner. Der bilaterale Handel hat sich in den letzten zwanzig Jahren vervierfacht. Die Schweiz möchte die dynamischen Wirtschaftsbeziehungen im Handel und bei den grenzüberschreitenden Investitionen bewahren und setzt sich für einen möglichst barrierefreien Marktzugang ein.
Wirtschaftsüberblick USA
Switzerland's Economic Impact in the United States (PDF)
Nützliche Informationen zu den US-Zöllen gegenüber der Schweiz
Seit dem 5. April 2025 gilt ein pauschaler Zusatzzoll von 10%
auf alle Importe (mit Ausnahme von bestimmten Produkten) in die USA aus allen Ländern (spezielle Zollregelungen gelten u.a. für China, Mexiko und Kanada).
Von diesen Zöllen sind wichtige Schweizer Exportprodukte wie
Maschinen, Uhren, Käse und verarbeitete Lebensmittel (Kaffeekapseln,
Energydrinks, Schokolade) betroffen.
Für Exporte der chemischen und pharmazeutischen Industrie und
bestimmte Edelmetalle sind gegenwärtig keine Zusatzzölle vorgesehen.
Eine Zunahme der handelspolitischen Spannungen ist nicht im Interesse der Schweiz. Gegenmassnahmen gegen US-Zollerhöhungen wären mit Kosten für die Schweizer Volkswirtschaft verbunden, namentlich durch eine Verteuerung von Importen aus den USA. Der Bundesrat sieht deshalb zurzeit keine Gegenmassnahmen vor.
Der Bundesrat ist bezüglich aktiver Konjunkturpolitik und firmenspezifischen Abfederungsmassnahmen allgemein zurückhaltend. Einerseits verfügt die Schweiz über ein breites Netz der sozialen Sicherheit und umfassende automatische Stabilisatoren wie die Arbeitslosenversicherung (ALV) mit der Arbeitslosen- und der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie das Steuersystem in Verbindung mit der Schuldenbremse. Andererseits ist die makroökonomische Wirkung einer aktiven Konjunkturpolitik in einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz begrenzt. Schliesslich hat sich die Schweizer Volkswirtschaft in vergangenen Krisen als vergleichsweise resilient und die automatischen Stabilisatoren als ausreichend wirksam erwiesen. Der Bundesrat wird die Lage weiterhin aktiv verfolgen und je nach Betroffenheit der Schweiz Massnahmen vorschlagen. Zum jetzigen Zeitpunkt wären wirtschaftspolitische Massnahmen im Inland verfrüht.
Die konjunkturellen Auswirkungen hängen von den US-Zollentscheidungen, den Reaktionen anderer Länder und der Konjunkturentwicklung im Ausland ab. Die Prognose der Expertengruppe Konjunkturprognosen vom 18. März basierte auf dem Status Quo am 10. März. Es wurde ein unterdurchschnittliches Wachstum der Schweizer Wirtschaft prognostiziert. Ein Negativszenario, das eine generalisierte Einführung von US-Importzöllen illustriert, zeigte eine deutliche Verlangsamung der Konjunktur und eine Halbierung des Wachstums im Jahr 2026, aber keinen Einbruch der Schweizer Wirtschaft. Mit den Entscheiden der USA vom 2. April hat sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich die Konjunktur ungünstiger entwickelt als in der Konjunkturprognose erwartet.
Das SECO beobachtet die Entwicklung laufend. Die nächste Konjunkturprognose ist für den 16. Juni geplant. Sollte es zu einer raschen Eskalation kommen, wäre eine Zwischenbeurteilung möglich.
Die bilaterale Handelsbilanz zwischen der Schweiz und den USA ist relativ ausgeglichen. Die USA verzeichnen einen Überschuss bei Dienstleistungsexporten und die Schweiz bei Warenexporten. Der Warenexportüberschuss der Schweiz ist nicht in «unfairen» Handelspraktiken begründet. Die Schweiz hat alle Industriezölle per 1. Januar 2024 abgeschafft. 99% aller Waren aus den USA können zollfrei in die Schweiz importiert werden.
Die Schweiz praktiziert keine marktverzerrenden Industriesubventionen. Der Warenhandelsüberschuss kann zu einem erheblichen Teil auf die Exporte der chemisch-pharmazeutischen Industrie, den Goldhandel zurückgeführt werden. Die Schweiz verfügt in der chemisch-pharmazeutischen Industrie seit Jahrzehnten über eine Spezialisierung und investiert auch entsprechend sehr viel in Forschung & Entwicklung in den USA (grösste ausländische Investorin in Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung).
Die Auswirkungen der neu eingeführten Zölle werden aktuell von den zuständigen Stellen analysiert, und das SECO wird zeitnah dazu kommunizieren. Diese Seite wird entsprechend laufend aktualisiert.
Die Erteilung von verbindlichen Rechtsauskünfte zu den US-Einfuhrregulierungen und Zöllen obliegt den verantwortlichen US-Behörden U.S. Customs and Border Protection. Die hier erteilten Auskünfte dienen lediglich der Information.
Letzte Änderung 11.04.2025