Die USA haben am 31. Juli 2025 neue Zusatzzölle gegenüber ihren Handelspartnern angekündigt. Für Schweizer Importe in die USA wird seit dem 7. August 2025 neu ein Zusatzzoll von 39% erhoben. Die bestehenden Ausnahmen vom pauschalen Zusatzzoll werden weitergeführt. Die aktuell angewendeten sektoriellen Zusatzzölle für Stahl- und Aluminiumprodukte (50%), auf Autos und Autoteile (25%) sowie auf Kupferhalbfabrikate und kupferintensive Derivate und Folgeprodukte (50%) bleiben bestehen.

- Bei spezifischen Fragen zu den US-Einfuhrregulierungen und Zöllen auf Importe aus der Schweiz verweisen wir auf die Informationen der US-Zollverwaltung U.S. Customs and Border Protection.
U.S. Customs and Border Protection helpline: traderemedy@cbp.dhs.gov
- Für weitere Beratungen im Zusammenhang mit Exporten aus der Schweiz in die USA steht ExportHelp von Switzerland Global Enterprise S-GE zur Verfügung:
Telefon: 0844 811 812
E-Mail: exporthelp@s-ge.com
Webseite: S-GE ExportHelp | S-GE - Weitere Informationen haben die Importeure, Zollbroker und Branchenverbände
Der Bundesrat hat mit grossem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die USA trotz der Fortschritte in den bilateralen Gesprächen und der von Beginn weg sehr konstruktiven Haltung der Schweiz unilaterale Zusatzzölle in erheblicher Höhe gegenüber Importen aus der Schweiz anwendet. Der neue Zusatzzoll weicht deutlich vom Entwurf einer gemeinsamen Absichtserklärung ab. Dieser Entwurf war das Resultat intensiver Gespräche zwischen der Schweiz und den USA in den vergangenen Monaten und wurde vom Bundesrat am 4. Juli 2025 genehmigt. Die Schweiz war und ist im Kontakt mit den verantwortlichen Stellen in den USA. Sie strebt weiterhin eine Lösung mit den USA an, die sowohl mit der Schweizer Rechtsordnung als auch den bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar ist. Der Bundesrat analysiert die neue Sachlage neu und wird über das weitere Vorgehen entscheiden.
Wirtschaftspolitische Massnahmen in der Schweiz
Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklungen und als Antwort auf die Zollankündigungen von Anfang April hat der Bundesrat ein schrittweises Vorgehen beschlossen. Um Kündigungen bei vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfällen aufgrund der neuen und drohenden Zölle zu verhindern, setzt er weiterhin auf das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung (KAE). Am 14. Mai 2025 hat er beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung erneut von zwölf auf achtzehn Monaten zu verlängern. Diese Regelung gilt bis zum 31. Juli 2026. Die Planungssicherheit betroffener Betriebe erhöht sich damit. Ausserdem hat der Bundesrat das WBF/SECO beauftragt, im Bereich der KAE weitere Massnahmen zu prüfen, die rasch umgesetzt werden können und entsprechend zügig für die betroffenen Unternehmen bereitstehen. Dazu gehören bspw. administrative Erleichterungen für Unternehmen bei den Abwicklungen und Auszahlungen der KAE.
Im Bereich der Exportförderung werden die Sofortmassnahmen von Switzerland Global Enterprise (S-GE), wie der Helpdesk und ein verstärktes Informationsangebot zur aktuellen Entwicklung über Webinare, fortgesetzt. Mit der Exportrisikoversicherung SERV besteht für Unternehmen zudem die Möglichkeit, das Risiko von Nichtzahlungen oder Vertragsrücktritten seitens der Käufer aufgrund der Zusatzzölle zu versichern.
Der Bundesrat arbeitet konsequent an der Umsetzung seiner wirtschaftspolitischen Agenda vom 22. Mai 2024 zur Stärkung der Standortqualität. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der administrativen Entlastung der Unternehmen. In diesem Sinne hat der Bundesrat am 14. Mai 2025 vier Bereichsstudien im Rahmen des Unternehmensentlastungsgesetzes beschlossen. Er will zudem bei anstehenden Vorlagen seinen Handlungsspielraum konsequent nutzen, um zusätzliche Regulierungskosten zu vermeiden. Der Bundesrat analysiert die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit der internationalen Zollpolitik und deren Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft laufend und stellt sicher, bei Bedarf rasch weitere Massnahmen beschliessen zu können.
Aktuelle Handelsbilanz Schweiz-USA
Die bilaterale Handelsbilanz zwischen der Schweiz und den USA ist relativ ausgeglichen. Die USA verzeichnen einen Überschuss bei Dienstleistungsexporten und die Schweiz bei Warenexporten. Der Warenexportüberschuss der Schweiz ist nicht in «unfairen» Handelspraktiken begründet. Die Schweiz hat alle Industriezölle per 1. Januar 2024 abgeschafft. 99,3% aller Waren aus den USA können zollfrei in die Schweiz importiert werden.
Die Schweiz praktiziert keine marktverzerrenden Industriesubventionen. Der Warenhandelsüberschuss kann zu einem erheblichen Teil auf die Exporte der chemisch-pharmazeutischen Industrie und den Goldhandel zurückgeführt werden. Die Schweiz verfügt in der chemisch-pharmazeutischen Industrie seit Jahrzehnten über eine Spezialisierung und investiert bereits heute entsprechend sehr viel in Forschung & Entwicklung in den USA (grösste ausländische Investorin in Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung)
Die Erteilung von verbindlichen Rechtsauskünfte zu den US-Einfuhrregulierungen und Zöllen obliegt den verantwortlichen US-Behörden U.S. Customs and Border Protection. Die hier erteilten Auskünfte dienen lediglich der Information.
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Medienmitteilungen
04.08.2025
US-Zölle: Bundesrat passt Verhandlungen an
Letzte Änderung 24.09.2025