Handelsbeziehung Schweiz USA

Nach der Aufhebung der länderspezifischen Zusatzzölle durch den Obersten Gerichtshof der USA führte der amerikanische Präsident einen neuen pauschalen Zusatzzoll von 10% auf anderer gesetzlicher Grundlage ein. Dieser pauschale Zusatzzoll wird gegenüber allen Handelspartnern und zusätzlich zu den geltenden Most Favored Nation-Zöllen erhoben. Bestimmte Produkte gemäss Annex II des Exekutivdekrets bleiben von den Zusatzzöllen ausgenommen. Bestehnde sektorielle Zusatzzölle sind weiterhin fällig. Neu werden ab 31. Juli 2026 Zusatzzölle unter Section 232 auf Pharmaprodukte erhoben.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied am 20. Februar 2026, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) den Präsidenten nicht dazu berechtigt, allgemeine Zölle zu erheben. Das Gericht hob damit die Anwendung dieses Gesetzes durch die Regierung zur Begründung umfassender Zusatzzölle auf Importe seit dem 2. April 2025 auf.

Die US-Regierung hält dennoch an ihrer handels- und wirtschaftspolitischen Stossrichtung fest. Um die IEEPA-Zölle zu ersetzen, beschloss sie kurz nach Bekanntgabe des Urteils neue Zusatzzölle auf Basis einer anderen Rechtsgrundlage einzuführen. Diese traten am 24. Februar in Kraft.

Die neuen Zusatzzölle unter Section 122 des US Trade Act werden nicht zusätzlich zu den bisherigen länderspezifischen Zusatzzöllen angewendet, sondern ersetzen diese für eine Periode von 150 Tagen. Sie werden zusätzlich zu den bereits vor dem 2. April 2025 bestehenden Meistbegünstigungszöllen angewendet. Die US-Regierung kündigte an, handelspolitische Massnahmen gestützt auf andere Rechtsgrundlagen vorzubereiten, welche nach Ablauf der 150 Tage wiederum die Section 122 Zölle ablösen sollen. Gleichzeitig signalisierte sie, bestehende Handelsvereinbarungen – wie jene mit der Schweiz – bei der Umsetzung zu respektieren.

Am 2. April 2026 hat der US-Präsident zudem neue Section 232 Zölle für Pharmaprodukte angekündigt. Für US-Pharmazeutikaimporte aus der Schweiz wird ein Zusatzzoll von maximal 15% erhoben. Es gelten jedoch diverse Produkteausnahmen und firmenspezifische Regelungen, die eine Einfuhr von Pharmazeutika zu reduzierten oder keinen Zusatzzöllen vorsehen. Damit halten sich die USA an die gemeinsamen Absichtserklärung vom 14. November 2025. Gleichzeitig wurde eine Anpassung der bestehenden Section 232 Zusatzzölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer bekanntgegeben. Die Verhandlungen für ein Handelsabkommen mit den USA werden weitergeführt. Gemäss gültigem Verhandlungsmandat bleibt das Ziel dieser Verhandlungen, für die Schweizer Wirtschaft stabile Rahmenbedingungen auf dem US-Markt sicherzustellen und diese nach Möglichkeit zu verbessern.

Das SECO informiert die betroffenen Branchen fortlaufend über die Entwicklungen, die Anwendung der neuen Regelungen und die entsprechenden Zolltarifierungen.

Fragen und Antworten

Die Erteilung von verbindlichen Rechtsauskünfte zu den US-Einfuhrregulierungen und Zöllen obliegt den verantwortlichen US-Behörden U.S. Customs and Border Protection. Die hier erteilten Auskünfte dienen lediglich der Information. 

Letzte Änderung 23.04.2026

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