Leitfaden für gynäkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte

Leitfaden für gynäkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte
Autor/en: Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
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Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schwangere und deren Fötus
vor Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen. Eine Schwangere gilt
grundsätzlich als arbeitsfähig, ausser sie ist krank oder das ungeborene
Kind oder sie selbst ist durch die Arbeit gefährdet.

Es ist Aufgabe der gynäkologisch betreuenden Ärztinnen und Ärzte
zu beurteilen, wie der Gesundheitszustand der Schwangeren ist und
ob die Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz wirksam sind. Die Ärztin
oder der Arzt ist befugt, Anpassungen an die Arbeitsbedingungen
zu verlangen oder ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.


Letzte Änderung 12.04.2021

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