KMU-Test

Für kleine und mittlere Unternehmen können staatliche Regulierungen schnell zu einer administrativen Überlastung führen, da die Vollzugskosten für sie proportional schwerer wiegen als für grosse Unternehmen. Damit der Gesetzgeber bei der Erarbeitung neuer Regulierungen der besonderen Situation der KMU besser Rechnung trägt, wurde das Instrument des KMU-Verträglichkeitstests eingeführt.

Am 21. Oktober 1998 nahm der Bundesrat die Motion Forster 96.3618 an, die zusammen mit der Motion Durrer 99.3284 den Anstoss für die Einführung eines KMU-Verträglichkeitstests (kurz «KMU-Test») gab. Die Motion Forster verlangte, dass im Gesetzgebungsverfahren die wirtschaftlichen und administrativen Auswirkungen neuer Gesetze auf die KMU zu berücksichtigen und analog der finanziellen Konsequenzen für den Bund in der Botschaft darzustellen seien. Vor der Verfassung der Botschaft wird eine sogenannte Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) vorgenommen.

Der KMU-Test muss dem Staat Informationen für die weitere Vorgehensweise liefern. Da die Unternehmen durch den Vollzug der meisten Regulierungen mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen betroffen sind, muss der Bundesrat unbedingt mögliche Massnahmen treffen können, die die Unternehmen vor einer Überlastung durch übermässigen Verwaltungsaufwand schützen, zusätzliche Investitionen oder administrative Hürden vermeiden und ihren Handlungsspielraum möglichst wenig beeinträchtigen. Um die Auswirkungen eines Gesetzesentwurfs zu ermitteln, muss die Verwaltung gut ein Dutzend sorgfältig ausgewählter KMU befragen. Die Ergebnisse dieser Konsultation sind nicht unbedingt statistisch repräsentativ, müssen aber als Fallstudien angelegt sein, damit sie mögliche Vollzugsprobleme sichtbar machen.

Bis 2012 wurden die meisten KMU-Verträglichkeitstests vom SECO im Auftrag der ausserparlamentarischen Expertenkommission KMU-Forum und im Wesentlichen während der Vernehmlassung durchgeführt. Ein Vorgehen, das sich bewährt hat.

Seit 2013 zeichnen nun die Bundesämter im Rahmen der RFA für die KMU-Tests verantwortlich. Es hat sich herausgestellt, dass mit der Durchführung der KMU-Tests in einer frühen Phase des Gesetzgebungsverfahrens und direkt unter Federführung des für den Entwurf zuständigen Bundesamtes die Umfrageergebnisse noch an Bedeutung und Gewicht gewinnen. In vielen OECD-Ländern sind KMU-Tests bereits vollständig in die RFA integriert.

Der KMU-Verträglichkeitstest steht der ausserparlamentarischen Expertenkommission KMU-Forum jedoch weiterhin als Arbeitsinstrument zur Verfügung. Das KMU-Forum erhielt vom Bundesrat den Auftrag, Gesetze und Verordnungen zu analysieren, die für Unternehmen mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind. Gestützt auf seine Evaluation gibt das KMU-Forum in den Vernehmlassungsverfahren Stellungnahmen aus der Sicht der KMU ab und formuliert zuhanden der zuständigen Verwaltungsstellen Empfehlungen über Vereinfachungen und alternative Regelungen.  

Letzte Änderung 19.12.2019

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