Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)
Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ist ein Instrument zur Untersuchung und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes. Sie dient dazu, den Regulierungsbedarf, alternative Handlungsoptionen, die erwarteten Auswirkungen und die Vollzugstauglichkeit systematisch zu untersuchen. Die Erkenntnisse aus den Analysen können einen erheblichen Beitrag zu guten und faktenbasierten Entscheidungsgrundlagen und einer besseren Rechtsetzung leisten.
Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2019 die Richtlinien für die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) verabschiedet. Neben den bestehenden Vorgaben zur RFA, welche auch noch im Handbuch erklärt sind, werden mit den neuen Richtlinien ein Quick-Check eingeführt sowie die Schätzung und Darstellung der Regulierungskosten für Unternehmen vereinheitlicht:
Eine Kurzinfo zu den Neuerungen finden Sie hier: RFA Kurzinfo (PDF, 36 kB, 31.01.2020)
Für die restlichen Vorgaben sind nach wie vor das RFA-Handbuch und die RFA-Checkliste gültig. Diese werden bis Ende 2020 aktualisiert und den neuen Richtlinien angepasst.
Quick-Check
Mit dem Quick-Check werden die Auswirkungen von Vorhaben des Bundes zu einem frühen Zeitpunkt grob abgeschätzt und aufgezeigt. Er dient dazu, frühzeitig den Bedarf und den Umfang einer RFA zu bestimmen. Der Quick-Check soll für alle Rechtsetzungsvorhaben des Bundes vom federführenden Amt ausgefüllt und der ersten Ämterkonsultation zu einem geplanten Erlass beigelegt werden. Zudem äussert sich das Departement in seinem Antrag zu den Ergebnissen des Quick-Checks sowie zur Notwendigkeit und zum Umfang der geplanten RFA.
Schätzung der Regulierungskosten für Unternehmen
Sind mehr als 1000 Unternehmen oder eine einzelne Branche von steigenden Regulierungskosten betroffen, müssen die anfallenden Regulierungskosten geschätzt und in erläuternden Berichten und Botschaften gemäss Botschaftsleitfaden dargestellt werden. Diese Schätzung kann im Rahmen der RFA oder auch separat durchgeführt werden.