Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)

Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ist ein Instrument zur Untersuchung und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes. Sie dient dazu, den Regulierungsbedarf, alternative Handlungsoptionen, die erwarteten Auswirkungen und die Vollzugstauglichkeit systematisch zu untersuchen. Die Erkenntnisse aus den Analysen können einen erheblichen Beitrag zu guten und faktenbasierten Entscheidungsgrundlagen und einer besseren Rechtsetzung leisten.

Inhalt und Anwendung der RFA werden in den Richtlinien des Bundesrates für die RFA definiert.

Konkretisiert werden Anwendung, Inhalt sowie das Vorgehen beim Quick-Check und der RFA im RFA-Handbuch. Einen Überblick über den Inhalt, d.h. die zu beantwortenden Prüfpunkte und Fragestellungen gibt die RFA-Checkliste. Bitte beachten Sie auch die folgenden Leitfäden, die als Anhänge zum RFA-Handbuch dienen.

Quick-Check

Mit dem Quick-Check werden die Auswirkungen von Vorhaben des Bundes zu einem frühen Zeitpunkt grob abgeschätzt und aufgezeigt. Er dient dazu, frühzeitig den Bedarf und den Umfang einer RFA zu bestimmen. Der Quick-Check soll für alle Rechtsetzungsvorhaben des Bundes vom federführenden Amt ausgefüllt und der ersten Ämterkonsultation zu einem geplanten Erlass beigelegt werden. Zudem äussert sich das Departement in seinem Antrag zu den Ergebnissen des Quick-Checks sowie zur Notwendigkeit und zum Umfang der geplanten RFA.

Quick-Check Formular (XLSM, 101 kB, 04.04.2024)Falls ein entsprechender Hinweis erscheint, aktivieren Sie die Makros vor dem Ausfüllen des Formulars.

Schätzung der Regulierungskosten für Unternehmen

Falls ein Vorhaben zusätzliche Regulierungskosten für Unternehmen verursacht, sind diese gemäss Artikel 5 des Unternehmensentlastungsgesetzes zu schätzen und im Antrag an den Bundesrat, im erläuternden Bericht und in der Botschaft darzustellen. Diese Analysen können im Rahmen der RFA oder auch separat durchgeführt werden. Bei der Durchführung einer Regulierungskostenschätzung empfehlen wir, die Kostentabelle zu verwenden, welche die Schätzung Schritt für Schritt begleitet.

Prüfpflichten zur Entlastung von Unternehmen

Falls Unternehmen von einem Vorhaben betroffen sind, sind die in Artikel 4 des Unternehmensentlastungsgesetzes genannten Entlastungsmöglichkeiten zu prüfen (sog. Prüfpflichten) und das Ergebnis der Prüfung im erläuternden Bericht und in der Botschaft darzustellen.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 05.04.2024

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Kontakt

Staatssekretariat für
Wirtschaft (SECO)

Direktion für Wirtschaftspolitik
Regulierungsanalyse und -politik
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern

Quick-Check:
Annetta Holl
Tel. +41 (0)58 462 20 81

Regulierungsfolgenabschätzung
Uschi Anthamatten
Tel. +41 (0)58 464 22 89

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