Schweizer Landesausstellung

Landesausstellungen haben in der Schweiz Tradition und bieten das Potential, zum inneren Zusammenhalt des Landes beizutragen. Sie sollen eine Diskussion über Zukunftsperspektiven fördern und einen kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und nachhaltigen Nutzen für die ganze Schweiz generieren. Aktuell verfolgen mehrere Projekte das Ziel, eine Landesausstellung durchzuführen.

Die Zuständigkeit zum Thema Landesausstellung seitens Bund liegt bis zum bundesseitigen Entscheid über die Unterstützung eines konkreten Projekts beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF. Die Direktion für Standortförderung des SECO koordiniert innerhalb der Bundesverwaltung die Arbeiten im Hinblick auf eine nächste Landesaustellung und nimmt die Rolle als Ansprechpartnerin zum Thema wahr.

14.06.2024: Bundesrat will Rechtsgrundlagen schaffen

Der Bundesrat hat entschieden, Rechtsgrundlagen für eine mögliche Landesausstellung zu schaffen. Sie bilden die Voraussetzung für einen Prüf- und Selektionsprozess sowie für den Entscheid über eine allfällige Mitfinanzierung einer Expo durch den Bund. 

Die im März 2024 angenommene Motion «Landesausstellung» (23.3966) beauftragt den Bundesrat, rascher als bisher geplant vorzugehen. Er soll bis im Sommer 2026 den Zuschlag für eine Projektinitiative und die Finanzierungsabsicht bis Ende 2026 vorlegen. Der Bundesrat beginnt aufgrund des parlamentarischen Auftrags im Jahr 2024 mit der Schaffung der Rechtsgrundlagen. Der Prüfprozess und – im Falle mehrerer Projekte – der Selektionsprozess kann erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes und einer ergänzenden Verordnung stattfinden. Um der Forderung in der Motion zu entsprechen, äussert der Bund sich Ende 2026 zur Finanzierungsabsicht. Im Jahr 2023 hatte der Bundesrat festgehalten, sich angesichts der angespannten Finanzlage frühestens im Jahr 2028 über ein allfälliges finanzielles Engagement des Bundes zu entscheiden. 

Mitfinanzierung noch offen

Wie bereits im «Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung» festgehalten, wird der Bund nicht die Rolle des Auftraggebers oder des Mitorganisators übernehmen. Er ist jedoch bereit, die Initiativen ideell zu unterstützen, im Planungsprozess zu begleiten und möglicherweise mitzufinanzieren. Trotz Beginn der Rechtsetzungsarbeiten im Jahr 2024, schliesst der Bundesrat einen negativen Finanzierungsentscheid für eine Landesausstellung weiterhin nicht aus. 

Falls sich der Bundesrat bis Ende 2026 für die Mitfinanzierung einer Expo ausspricht, wäre die Durchführung ungefähr im Jahr 2034 realistisch. 

22.11.2023: Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung

Der Bundesrat hat am 22. November 2023 den «Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung» verabschiedet. Der Bericht legt unter anderem die Rollen der Akteure dar, skizziert das bundesseitige Vorgehen und präsentiert Überlegungen zu einem Prüfverfahren für eine Landesausstellung sowie zu einer allfälligen Projekt-Selektion. Zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung einer Expo wird sich der Bundesrat frühestens 2028 äussern. Der Bericht dient den Trägerschaften von Projekten für eine Landesausstellung sowie interessierten Kreisen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Öffentlichkeit als Grundlage für weitere Arbeiten im Hinblick auf eine Landesausstellung ab 2030.

Gemäss Bericht sieht der Bundesrat vor, dass der Bund nicht als Auftraggeber oder Mitorganisator einer Landesausstellung agiert, sondern eine Rolle als ideeller und allenfalls finanzieller Förderer einnimmt. Die Hauptverantwortung liegt bei einer Trägerschaft. Bei einem positiven Grundsatzentscheid des Bundesrates betreffend Finanzierungsabsicht können anschliessend die Vorbereitungen für eine bundesseitige finanzielle Förderung eingeleitet werden: Diese umfassen die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen, die Projekt-Prüfung und, falls nötig, die Selektion einer Initiative sowie die Beschlussfassung im Parlament zu einer allfälligen finanziellen Beteiligung. Betreffend Projekt-Prüfung und allfälliger Selektion skizziert der Bericht Überlegungen zu einem möglichen mehrphasigen Vorgehen.

26.06.2022: Positionierung von Bund und Kantonen im Hinblick auf eine nächste Landesausstellung

Der Bundesrat hat sich am 29. Juni 2022 gemeinsam mit der Konferenz der Kantonsregie-rungen (KdK) in Bezug auf eine nächste Landesausstellung positioniert. Beide Seiten begrüssen dabei die Durchführung einer zukünftigen «Expo». Eine Landesausstellung soll nachhaltig Nutzen generieren und entsteht in der Regel «bottom-up». Wichtige Voraussetzungen sind die regionale Verankerung und die ideelle sowie finanzielle Unterstützung in der/den Austragungsregion(en). Ein «Expo-Projekt» soll professionell geplant und konzipiert sowie mit anderen Grossprojekten abgestimmt werden. Lehren und Erfahrungen aus früheren Grossanlässen sind zu berücksichtigen.

In der Positionierung erklären der Bund und die Kantone ihre Bereitschaft, die Initiativen ideell zu unterstützen und im Planungsprozess zu begleiten. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Standortkantone ist je nach Ausgestaltung des Projektes und der Rollenteilung durch die jeweiligen Parlamente unter Berücksichtigung der finanziellen Situation und anderer Prioritäten der Budgetpolitik zu bestimmen. In der Positionierung weisen der Bundesrat und die KdK darauf hin, dass ein Dialog zwischen den Trägerschaften mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit oder Zusammenführung der Projekte anzustreben, begrüsst wird.

Letzte Änderung 14.06.2024

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