Schweizer Landesausstellung

Landesausstellungen haben in der Schweiz Tradition und bieten das Potential, zum inneren Zusammenhalt des Landes beizutragen. Sie können eine Diskussion über Zukunftsperspektiven fördern und einen kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und nachhaltigen Nutzen für die ganze Schweiz generieren. Aktuell verfolgen mehrere Projekte das Ziel, eine Landesausstellung ab 2030 durchzuführen.

Die Zuständigkeit zum Thema Landesausstellung seitens Bund liegt bis zum bundesseitigen Entscheid über die Unterstützung eines konkreten Projekts beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF. Die Direktion für Standortförderung des SECO koordiniert innerhalb der Bundesverwaltung die Arbeiten im Hinblick auf eine nächste Landesaustellung und nimmt die Rolle als Ansprechpartnerin zum Thema wahr.

Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung

Der Bundesrat hat am 22. November 2023 den «Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung» verabschiedet. Der Bericht legt unter anderem die Rollen der Akteure dar, skizziert das bundesseitige Vorgehen und präsentiert Überlegungen zu einem Prüfverfahren für eine Landesausstellung sowie zu einer allfälligen Projekt-Selektion. Zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung einer Expo wird sich der Bundesrat frühestens 2028 äussern. Der Bericht dient den Trägerschaften von Projekten für eine Landesausstellung sowie interessierten Kreisen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Öffentlichkeit als Grundlage für weitere Arbeiten im Hinblick auf eine Landesausstellung ab 2030.

Gemäss Bericht sieht der Bundesrat vor, dass der Bund nicht als Auftraggeber oder Mitorganisator einer Landesausstellung agiert, sondern eine Rolle als ideeller und allenfalls finanzieller Förderer einnimmt. Die Hauptverantwortung liegt bei einer Trägerschaft. Bei einem positiven Grundsatzentscheid des Bundesrates betreffend Finanzierungsabsicht können anschliessend die Vorbereitungen für eine bundesseitige finanzielle Förderung eingeleitet werden: Diese umfassen die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen, die Projekt-Prüfung und, falls nötig, die Selektion einer Initiative sowie die Beschlussfassung im Parlament zu einer allfälligen finanziellen Beteiligung. Betreffend Projekt-Prüfung und allfälliger Selektion skizziert der Bericht Überlegungen zu einem möglichen mehrphasigen Vorgehen.

Bundesrat äussert sich frühestens 2028 zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung einer Landesausstellung

Der Bundesrat hat am 29. März 2023 vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage eine Aussprache zum weiteren Vorgehen bezüglich einer Landesausstellung in absehbarer Zukunft (2030+) geführt. Dabei hat er beschlossen, die Vorbereitungen und Prozessbegleitung bun-desseitig fortzusetzen. Gleichzeitig gibt der Bundesrat bekannt, dass er sich nicht zu einem allfälligen finanziellen Engagement äussern kann. Die Durchführung einer Landesausstellung mit Bundesbeteiligung ist angesichts der Sparmassnahmen beim Bund und den Kantonen vor 2030 nicht realistisch.

Positionierung von Bund und Kantonen im Hinblick auf eine nächste Landesausstellung

Der Bundesrat hat sich am 29. Juni 2022 gemeinsam mit der Konferenz der Kantonsregie-rungen (KdK) in Bezug auf eine nächste Landesausstellung positioniert. Beide Seiten begrüssen dabei die Durchführung einer zukünftigen «Expo». Eine Landesausstellung soll nachhaltig Nutzen generieren und entsteht in der Regel «bottom-up». Wichtige Voraussetzungen sind die regionale Verankerung und die ideelle sowie finanzielle Unterstützung in der/den Austragungsregion(en). Ein «Expo-Projekt» soll professionell geplant und konzipiert sowie mit anderen Grossprojekten abgestimmt werden. Lehren und Erfahrungen aus früheren Grossanlässen sind zu berücksichtigen.

In der Positionierung erklären der Bund und die Kantone ihre Bereitschaft, die Initiativen ideell zu unterstützen und im Planungsprozess zu begleiten. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Standortkantone ist je nach Ausgestaltung des Projektes und der Rollenteilung durch die jeweiligen Parlamente unter Berücksichtigung der finanziellen Situation und anderer Prioritäten der Budgetpolitik zu bestimmen. In der Positionierung weisen der Bundesrat und die KdK darauf hin, dass ein Dialog zwischen den Trägerschaften mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit oder Zusammenführung der Projekte anzustreben, begrüsst wird.

Letzte Änderung 22.11.2023

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