Schweizer Landesausstellung

Landesausstellungen haben in der Schweiz Tradition und bieten das Potential, zum inneren Zusammenhalt des Landes beizutragen. Sie können eine Diskussion über Zukunftsperspektiven fördern und einen kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und nachhaltigen Nutzen für die ganze Schweiz generieren. Aktuell verfolgen mehrere Projekte das Ziel, eine Landesausstellung ab 2027 durchzuführen. 

Die Zuständigkeit zum Thema Landesausstellung seitens Bund liegt bis auf Weiteres beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF. Die Direktion für Standortförderung des SECO koordiniert innerhalb der Bundesverwaltung die Arbeiten im Hinblick auf eine nächste Landesaustellung und nimmt die Rolle der Ansprechpartnerin zum Thema wahr. 

Im Jahr 2023 wird der Bundesrat einen Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesaustellung verabschieden. Darin werden Rollen und Aufgaben von Bund, Kantonen und Trägerschaften, rechtliche Grundlagen für eine Bundesbeteiligung sowie wichtige Prozesse im Hinblick auf eine mögliche Landesausstellung vertieft.

Bundesrat äussert sich frühstens 2028 zu einer allfälligen finanziellen Unterstützung einer Landesausstellung

Der Bundesrat hat am 29. März 2023 vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage eine Aussprache zum weiteren Vorgehen bezüglich einer Landesausstellung in absehbarer Zukunft (2030+) geführt. Dabei hat er beschlossen, die Vorbereitungen und Prozessbegleitung bundesseitig fortzusetzen. Gleichzeitig gibt der Bundesrat bekannt, dass er sich nicht zu einem allfälligen finanziellen Engagement äussern kann. Die Durchführung einer Landesausstellung mit Bundesbeteiligung ist angesichts der Sparmassnahmen beim Bund und den Kantonen vor 2030 nicht realistisch.

Positionierung von Bund und Kantonen im Hinblick auf eine nächste Landesausstellung

Der Bundesrat hat sich am 29. Juni 2022 gemeinsam mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in Bezug auf eine nächste Landesausstellung positioniert. Beide Seiten begrüssen dabei die Durchführung einer zukünftigen «Expo» und geben erste Eckwerte zu den Rahmenbedingungen bekannt. Diese dienen den Trägerschaften von Projekten für eine Landesausstellung sowie interessierten Kreisen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Öffentlichkeit als Orientierung.

Eine Landesausstellung soll nachhaltig Nutzen generieren und entsteht in der Regel «bottom-up». Wichtige Voraussetzungen sind die regionale Verankerung und die ideelle sowie finanzielle Unterstützung in der/den Austragungsregion(en). Ein «Expo-Projekt» soll professionell geplant und konzipiert sowie mit anderen Grossprojekten abgestimmt werden. Lehren und Erfahrungen aus früheren Grossanlässen sind zu berücksichtigen.

In der Positionierung stellen der Bund und die Kantone klar, dass sie sich nicht in der Rolle der Initiatoren sehen. Sie sind jedoch bereit, Initiativen ideell zu unterstützen und im Planungsprozess zu begleiten. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Standortkantone ist je nach Ausgestaltung des Projektes und der Rollenteilung durch die jeweiligen Parlamente unter Berücksichtigung derzu bestimmen. In der Positionierung weisen der Bundesrat und die KdK darauf hin, dass ein Dialog zwischen den Trägerschaften mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit oder Zusammenführung der Projekte anzustreben, begrüsst wird. 

Letzte Änderung 30.03.2023

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