Schweizer Landesausstellung

Landesausstellungen haben in der Schweiz Tradition und bieten das Potenzial, zum inneren Zusammenhalt des Landes beizutragen. Sie sollen eine Diskussion über Zukunftsperspektiven fördern und einen kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und nachhaltigen Nutzen für die ganze Schweiz generieren. Aktuell verfolgen mehrere unabhängige Projekt-Initiativen das Ziel, eine Landesausstellung durchzuführen.

Die Zuständigkeit zum Thema Landesausstellung seitens Bund liegt bis zum bundesseitigen Entscheid über die Unterstützung eines konkreten Projekts beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF. Die Direktion für Standortförderung des SECO koordiniert innerhalb der Bundesverwaltung die Arbeiten im Hinblick auf eine nächste Landesaustellung und nimmt die Rolle als Ansprechpartnerin zum Thema wahr.

25.06.2025: Bundesratsbeschluss über die Finanzierungsabsicht des Bundes

Der Bundesrat hat beschlossen, bis Ende der 2030er-Jahre keine finanzielle Unterstützung des Bundes für die nächste Landesausstellung bereitzustellen. Hauptgrund ist, dass die Bundesfinanzen stark unter Druck stehen. Als Gegenmassnahme soll ab 2027 der Bundeshaushalt mit dem Entlastungspaket 27 um rund 3 Milliarden Franken jährlich entlastet und ausgeglichen werden –vor allem durch Ausgabenkürzungen. Insgesamt ist in den kommenden Jahren mit Abstrichen bei der Aufgabenerfüllung durch den Bund zu rechnen; die Finanzierung von Sonderaufgaben, wie die Durchführung einer Landesausstellung, würden im Widerspruch zur Notwendigkeit einer ausgabenseitigen Konsolidierung stehen. Der Bundesrat erfüllt mit diesem Entscheid die Forderung der im März 2024 angenommenen Motion «Landesausstellung» (23.3966), sich bis Ende 2026 zur Finanzierungsabsicht zu äussern.

25.06.2025: Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des neuen Bundesgesetzes über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) eröffnet. Dieses Spezialgesetz legt die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung künftiger Landesausstellungen durch den Bund fest. Es gibt die Grundsätze für eine allfällige Bundesförderung vor und umschreibt das erforderliche Verfahren zur Prüfung und Auswahl von Projektgesuchen. Die entsprechenden Details sind jedoch später in einer Verordnung für jede künftige Expo einzeln festzulegen. Bis am 16. Oktober 2025 können die Kantone, die Dachverbände und andere interessierte Organisationen im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen LaFG Stellung nehmen.

14.06.2024: Bundesrat will Rechtsgrundlagen schaffen

Der Bundesrat hat entschieden, Rechtsgrundlagen für eine mögliche Landesausstellung zu schaffen. Sie bilden die Voraussetzung für einen Prüf- und Selektionsprozess sowie für den Entscheid über eine allfällige Mitfinanzierung einer Expo durch den Bund. Die im März 2024 angenommene Motion «Landesausstellung» (23.3966) beauftragt den Bundesrat, rascher als bisher geplant vorzugehen. Er soll bis im Sommer 2026 den Zuschlag für eine Projektinitiative und die Finanzierungsabsicht bis Ende 2026 vorlegen. Der Bundesrat beginnt aufgrund des parlamentarischen Auftrags im Jahr 2024 mit der Schaffung der Rechtsgrundlagen. Um der Forderung in der Motion zu entsprechen, äussert der Bund sich bis Ende 2026 zur Finanzierungsabsicht.

22.11.2023: Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung

Der Bundesrat hat am 22. November 2023 den «Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung» verabschiedet. Der Bericht legt unter anderem die Rollen der Akteure dar, skizziert das bundesseitige Vorgehen und präsentiert Überlegungen zu einem Prüfverfahren für eine Landesausstellung sowie zu einer allfälligen Projekt-Selektion. Der Bericht dient den Trägerschaften von Projekten für eine Landesausstellung sowie interessierten Kreisen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Öffentlichkeit als Grundlage für weitere Arbeiten im Hinblick auf eine Landesausstellung ab 2030.

Gemäss Bericht sieht der Bundesrat vor, dass der Bund nicht als Auftraggeber oder Mitorganisator einer Landesausstellung agiert, sondern eine Rolle als ideeller und allenfalls finanzieller Förderer einnimmt. Die Hauptverantwortung liegt bei einer Trägerschaft. Bei einem positiven Grundsatzentscheid des Bundesrats betreffend Finanzierungsabsicht können anschliessend die Vorbereitungen für eine bundesseitige finanzielle Förderung eingeleitet werden: Diese umfassen die Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen, die Projekt-Prüfung und, falls nötig, die Selektion einer Initiative sowie die Beschlussfassung im Parlament zu einer allfälligen finanziellen Beteiligung. Betreffend Projekt-Prüfung und allfälliger Selektion skizziert der Bericht Überlegungen zu einem möglichen mehrphasigen Vorgehen.

29.06.2022: Positionierung von Bund und Kantonen im Hinblick auf eine nächste Landesausstellung

Der Bundesrat hat sich am 29. Juni 2022 gemeinsam mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in Bezug auf eine nächste Landesausstellung positioniert. Beide Seiten begrüssen dabei die Durchführung einer zukünftigen Expo. Eine Landesausstellung soll nachhaltig Nutzen generieren und entsteht in der Regel «bottom-up». Wichtige Voraussetzungen sind die regionale Verankerung und die ideelle sowie finanzielle Unterstützung in der/den Austragungsregion(en). Ein Expo-Projekt soll professionell geplant und konzipiert sowie mit anderen Grossprojekten abgestimmt werden. Lehren und Erfahrungen aus früheren Grossanlässen sind zu berücksichtigen.

In der Positionierung erklären der Bund und die Kantone ihre Bereitschaft, die Initiativen ideell zu unterstützen und im Planungsprozess zu begleiten. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Standortkantone ist je nach Ausgestaltung des Projekts und der Rollenteilung durch die jeweiligen Parlamente unter Berücksichtigung der finanziellen Situation und anderer Prioritäten der Budgetpolitik zu bestimmen. In der Positionierung weisen der Bundesrat und die KdK darauf hin, dass ein Dialog zwischen den Trägerschaften mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit oder Zusammenführung der Projekte anzustreben, begrüsst wird.

Letzte Änderung 07.07.2025

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