Für den Vollzug der PBV und somit auch die Verfügung einer allfälligen Busse wegen Verstosses gegen die PBV ist die kantonale Gewerbepolizei zuständig. Reklamationen, Beschwerden oder Anzeigen nehmen somit die städtischen oder kantonalen Gewerbepolizeistellen entgegen.
Vollzugs- und Auskunftsstellen
Reklamationen, Beschwerden oder Anzeigen
Ombudsstellen
Reklamationen und Beschwerden können auch bei den branchenspezifischen Ombudsstellen eingereicht werden.
Eine Liste der Ombudsstellen finden Sie hier:
Auskünfte
Für Auskünfte können Sie sich ebenfalls an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
Holzikofenweg 36
3003 Bern
pbv-oip@seco.admin.ch
Letzte Änderung 27.03.2023