Vollzugs- und Auskunftsstellen

Reklamationen, Beschwerden oder Anzeigen

Für den Vollzug der PBV und somit auch die Verfügung einer allfälligen Busse wegen Verstosses gegen die PBV ist die kantonale Gewerbepolizei zuständig. Reklamationen, Beschwerden oder Anzeigen nehmen somit die städtischen oder kantonalen Gewerbepolizeistellen entgegen.  


Ombudsstellen

Reklamationen und Beschwerden können auch bei den branchenspezifischen Ombudsstellen eingereicht werden.

Eine Liste der Ombudsstellen finden Sie hier:


Auskünfte

Für Auskünfte können Sie sich ebenfalls an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden.

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
Holzikofenweg 36
3003 Bern
pbv-oip@seco.admin.ch

Fachkontakt
Letzte Änderung 27.03.2023

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