Im Rahmen der Preisbekanntgabe für Dienstleistungen ist zu unterscheiden zwischen dem Angebot von Dienstleistungen sowie der Werbung für Dienstleistungen. Für das Angebot von Dienstleistungen besteht nur dann eine Preisbekanntgabepflicht, wenn sie im Katalog von Art. 10 Abs. 1 PBV erwähnt sind (vgl. nachfolgend). Wird hingegen für eine Dienstleistung Werbung mit Preisangaben oder bezifferten Hinweisen auf Preisrahmen oder Preisgrenzen (z.B. Rabatte) gemacht, so ist die PBV für sämtliche Dienstleistungen (auch jene, die nicht im Katalog von Art. 10 Abs. 1 PBV erfasst sind) zu beachten.
Der Katalog von Art. 10 Abs. 1 PBV umfasst derzeit die folgenden Dienstleistungen:
• Coiffeurgewerbe;
• Garagegewerbe für Serviceleistungen;
• Gastgewerbe und Hotellerie;
• Kosmetische Institute und Körperpflege;
• Fitnessinstitute, Schwimmbäder, Eisbahnen und andere Sportanlagen;
• Taxigewerbe;
• Unterhaltungsgewerbe (Theater, Konzerte, Kinos, Dancings und dgl.), Museen, Ausstellungen, Messen sowie Sportveranstaltungen;
• Vermietung von Fahrzeugen, Apparaten und Geräten;
• Wäschereien und Textilreinigungen;
• Parkieren und Einstellen von Autos;
• Fotobranche (standardisierte Leistungen in den Bereichen Entwickeln, Kopieren, Vergrössern);
• Kurswesen;
• Flug- und Pauschalreisen;
• die mit der Buchung einer Reise zusammenhängenden und gesondert in Rechnung gestellten Leistungen (Buchung, Reservation, Vermittlung);
• Fernmeldedienste nach dem Fernmeldegesetz vom 30. April 1997;
• Dienstleistungen wie Informations-, Beratungs-, Vermarktungs- und Gebührenteilungsdienste, die über Fernmeldedienste erbracht oder angeboten werden, unabhängig davon, ob sie von einer Anbieterin von Fernmeldediensten verrechnet werden;
• die Kontoeröffnung, -führung und -schliessung, den Zahlungsverkehr im Inland und grenzüberschreitend, Zahlungsmittel (Kreditkarten) sowie den Kauf und Verkauf ausländischer Währungen (Geldwechsel);
• Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien;
• Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Dienstleistungen von Tier- und Zahnärzten;
• Bestattungsinstitute;
• Notariatsdienstleistungen.