Gegenstand der PBV und Sanktionen

Die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabe-verordnung, PBV; SR 942.211) basiert auf den Artikeln 16 bis 20 sowie 24 bis 27 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR. 241). Sie bezweckt Preisklarheit, eine gute Vergleichbarkeit der Preise sowie die Verhinderung irreführender Preisangaben.

Die PBV kommt in den folgenden drei Themengebieten zur Anwendung: Erstens beim Angebot von Waren an Konsumentinnen und Konsumenten, zweitens beim Angebot von gewissen Dienstleistungen an Konsumentinnen und Konsumenten und drittens beim Einsatz von Preisen, bezifferten Hinweisen auf Preisrahmen oder Preisgrenzen in der Werbung.

Die PBV ist jedoch nur dann für Waren- oder Dienstleistungsangebote sowie Werbung anwendbar, sofern sich diese an Konsumentinnen und Konsumenten richtet. Richtet sich ein Angebot oder eine Werbung an andere Anbieter (Business to Business), so kommt die PBV nicht zur Anwendung. Unter Konsumentinnen und Konsumenten werden Personen verstanden, die Waren oder Dienstleistungen nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen (Art. 2 Abs. 2 PBV).

Sanktionen beim Verstoss gegen eine Bestimmung des UWG im Bereich der Preisbekanntgabe sind in Art. 24 UWG geregelt. Dieser sieht eine „Busse bis 20‘000 Franken“ vor.  


Rechtliche Grundlagen


PBV-Revisionen


Medienmitteilungen und weitere Informationen

Medienmitteilungen

16.12.2024

Kontrollkampagne 2024: Mehrheit der Lebensmittelgeschäfte gibt Preise korrekt an

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 16. Dezember 2024 die Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne im Rahmen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) publiziert. Kontrolliert wurde im stationären Handel die Preisbekanntgabe in Lebensmittelgeschäften beim Angebot von Waren.

18.12.2023

Gute Preisbekanntgabe in Optikergeschäften

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 18. Dezember 2023 die schweizweiten Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne im Rahmen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) publiziert. Kontrolliert wurde die Preisbekanntgabe von Optikergeschäften beim Angebot von Waren und Dienstleistungen, sowohl im stationären Handel als auch in Onlineshops.

13.12.2021

Kontrollkampagne für Vergleichspreise bei Online-Shops durchgeführt

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 13. Dezember 2021 die schweizweiten Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne im Rahmen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) publiziert. Der Fokus der Kontrollen lag bei den Vergleichspreisen im Online-Warenhandel. Kontrolliert wurden Einrichtungsgegenstände, Sportartikel und Unterhaltungselektronik.

13.05.2020

Vereinfachung der Vorschriften über die Preisbekanntgabe nicht angezeigt

Der Bundesrat hat den Bericht zur Prüfung einer Vereinfachung der Vorschriften über die Preisbekanntgabe am 13. Mai 2020 gutgeheissen. Im Bericht wurde geprüft, ob für die Vorschriften über die irreführende Preisbekanntgabe sowie deren Durchsetzung von Amtes wegen eine Vereinfachung möglich und angezeigt ist. Er gelangt zum Ergebnis, dass sich die geltenden Vorschriften bewährt haben und Rechtssicherheit gewährleisten. Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) soll nicht geändert werden.

18.12.2019

Mehrheit der Blumengeschäfte schreibt die Preise korrekt an

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 18. Dezember 2019 die schweizweiten Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne bei den Blumengeschäften publiziert. Der Fokus der von den Kantonen durchgeführten Kontrollen lag bei der Preisbekanntgabe von Waren im Laden und im Schaufenster. 82% der kontrollierten Geschäfte setzten die Preisbekanntgabepflicht im Laden korrekt um. In den Schaufenstern schrieben 73% der Geschäfte die Waren korrekt an.

15.12.2017

Vergleichspreise bei Elektro-Haushaltgeräten – Kontrollkampagne 2017

Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahr 2017 Kontrollen über die Bekanntgabe von Vergleichspreisen bei Elektro-Haushaltgeräten durchgeführt. Kontrolliert wurden sowohl der stationäre als auch der Online-Handel. 77 Prozent der kontrollierten Angebote setzten die Preisbekanntgabepflicht korrekt um.

19.12.2016

Korrekte Preisanschrift bei Fitnessinstituten – Kontrollkampagne 2016

Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahr 2016 Kontrollen über die Preisbekanntgabe von Dienstleistungen bei Fitnessinstituten durchgeführt. Ergänzend wurde auch die Preisanschrift von Warenangeboten überprüft. Die Fitnessinstitute sind grundsätzlich PBV-fit.

16.12.2015

Korrekte Preisanschrift von Waren in Schaufenstern – Kontrollkampagne 2015

Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahr 2015 Kontrollen über die Preisbekanntgabe von Waren in Schaufenstern durchgeführt. Schweizweit wurde die Preisanschrift bei Waren-Angeboten in primär neun verschiedenen Branchen überprüft.

11.12.2014

Erfolgreiche Kontrollkampagne für korrekte Preisanschrift bei Online-Shops/Angeboten

Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahre 2014 Kontrollen über die Preisbekanntgabe bei Online-Warenangeboten in neun verschiedenen Branchen durchgeführt. Schweizweit wurde die Preisanschrift bei Online-Angeboten von Sportartikeln, Mode/Bekleidung, Haushaltartikeln, Elektronischen Geräten, Möbel/Einrichtungen, Weinhandel, Lebensmitteln, Kosmetika sowie Spielwaren/Babyartikeln kontrolliert.

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Letzte Änderung 15.12.2025

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