Gegenstand der PBV und Sanktionen

Die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabe-verordnung, PBV; SR 942.211) basiert auf den Artikeln 16 bis 20 sowie 24 bis 27 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR. 241). Sie bezweckt Preisklarheit, eine gute Vergleichbarkeit der Preise sowie die Verhinderung irreführender Preisangaben.

Die PBV kommt in den folgenden drei Themengebieten zur Anwendung: Erstens beim Angebot von Waren an Konsumentinnen und Konsumenten, zweitens beim Angebot von gewissen Dienstleistungen an Konsumentinnen und Konsumenten und drittens beim Einsatz von Preisen, bezifferten Hinweisen auf Preisrahmen oder Preisgrenzen in der Werbung.

Die PBV ist jedoch nur dann für Waren- oder Dienstleistungsangebote sowie Werbung anwendbar, sofern sich diese an Konsumentinnen und Konsumenten richtet. Richtet sich ein Angebot oder eine Werbung an andere Anbieter (Business to Business), so kommt die PBV nicht zur Anwendung. Unter Konsumentinnen und Konsumenten werden Personen verstanden, die Waren oder Dienstleistungen nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen (Art. 2 Abs. 2 PBV).

Sanktionen beim Verstoss gegen eine Bestimmung des UWG im Bereich der Preisbekanntgabe sind in Art. 24 UWG geregelt. Dieser sieht eine „Busse bis 20‘000 Franken“ vor.  


Rechtliche Grundlagen


PBV-Revisionen


Medienmitteilungen und weitere Informationen

Medienmitteilungen

18.12.2023

Gute Preisbekanntgabe in Optikergeschäften

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 18. Dezember 2023 die schweizweiten Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne im Rahmen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) publiziert. Kontrolliert wurde die Preisbekanntgabe von Optikergeschäften beim Angebot von Waren und Dienstleistungen, sowohl im stationären Handel als auch in Onlineshops.

28.03.2023

Kontrollkampagnen bei Bäckereien, Confiserien, Tea-Rooms und Tankstellen

Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) haben im Jahr 2022 ihre Kontrollkampagnen durchgeführt. Unter der Koordination des METAS kontrollierten die kantonalen Vollzugsbehörden (Eichmeisterinnen und Eichmeister) das Nettogewicht von Broten in Bäckereien und bei Tankstellen. Unter der Koordination des SECO legten die kantonalen Vollzugsbehörden den Fokus auf die Preisbekanntgabe bei den Bäckereien, Confiserien und angrenzenden Tea-Rooms.

13.12.2021

Kontrollkampagne für Vergleichspreise bei Online-Shops durchgeführt

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 13. Dezember 2021 die schweizweiten Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne im Rahmen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) publiziert. Der Fokus der Kontrollen lag bei den Vergleichspreisen im Online-Warenhandel. Kontrolliert wurden Einrichtungsgegenstände, Sportartikel und Unterhaltungselektronik.

13.05.2020

Vereinfachung der Vorschriften über die Preisbekanntgabe nicht angezeigt

Der Bundesrat hat den Bericht zur Prüfung einer Vereinfachung der Vorschriften über die Preisbekanntgabe am 13. Mai 2020 gutgeheissen. Im Bericht wurde geprüft, ob für die Vorschriften über die irreführende Preisbekanntgabe sowie deren Durchsetzung von Amtes wegen eine Vereinfachung möglich und angezeigt ist. Er gelangt zum Ergebnis, dass sich die geltenden Vorschriften bewährt haben und Rechtssicherheit gewährleisten. Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) soll nicht geändert werden.

18.12.2019

Mehrheit der Blumengeschäfte schreibt die Preise korrekt an

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 18. Dezember 2019 die schweizweiten Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne bei den Blumengeschäften publiziert. Der Fokus der von den Kantonen durchgeführten Kontrollen lag bei der Preisbekanntgabe von Waren im Laden und im Schaufenster. 82% der kontrollierten Geschäfte setzten die Preisbekanntgabepflicht im Laden korrekt um. In den Schaufenstern schrieben 73% der Geschäfte die Waren korrekt an.

17.12.2018

Mehrheit der Apotheken und Drogerien hält sich an Preisbekanntgabe

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 17. Dezember 2018 die Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne bei Apotheken und Drogerien publiziert. Der Fokus der durch die zuständigen kantonalen Stellen durchgeführten Kontrollen lag bei der Preisbekanntgabe im stationären Handel von Waren und Dienstleistungen. 78 Prozent der kontrollierten Geschäfte setzten die Preisbekanntgabepflicht korrekt um.

15.12.2017

Vergleichspreise bei Elektro-Haushaltgeräten – Kontrollkampagne 2017

Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahr 2017 Kontrollen über die Bekanntgabe von Vergleichspreisen bei Elektro-Haushaltgeräten durchgeführt. Kontrolliert wurden sowohl der stationäre als auch der Online-Handel. 77 Prozent der kontrollierten Angebote setzten die Preisbekanntgabepflicht korrekt um.

19.12.2016

Korrekte Preisanschrift bei Fitnessinstituten – Kontrollkampagne 2016

Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahr 2016 Kontrollen über die Preisbekanntgabe von Dienstleistungen bei Fitnessinstituten durchgeführt. Ergänzend wurde auch die Preisanschrift von Warenangeboten überprüft. Die Fitnessinstitute sind grundsätzlich PBV-fit.

16.12.2015

Korrekte Preisanschrift von Waren in Schaufenstern – Kontrollkampagne 2015

Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahr 2015 Kontrollen über die Preisbekanntgabe von Waren in Schaufenstern durchgeführt. Schweizweit wurde die Preisanschrift bei Waren-Angeboten in primär neun verschiedenen Branchen überprüft.

18.06.2015

Konsumentenschutz in der Telekommunikation: Dokumentation zum Hintergrundgespräch

Ab dem 1. Juli 2015 wird der Konsumentenschutz in der Telekommunikation verbessert: Die Transparenz bei Mehrwertdiensten, die über das Telefon und das Internet genutzt werden, wird erhöht. So dürfen künftig keine unangekündigten Preise mehr erhoben werden. Diese und weitere Konsumententhemen gaben heute Anlass zu einem gemeinsamen Hintergrundgespräch des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

11.12.2014

Erfolgreiche Kontrollkampagne für korrekte Preisanschrift bei Online-Shops/Angeboten

Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahre 2014 Kontrollen über die Preisbekanntgabe bei Online-Warenangeboten in neun verschiedenen Branchen durchgeführt. Schweizweit wurde die Preisanschrift bei Online-Angeboten von Sportartikeln, Mode/Bekleidung, Haushaltartikeln, Elektronischen Geräten, Möbel/Einrichtungen, Weinhandel, Lebensmitteln, Kosmetika sowie Spielwaren/Babyartikeln kontrolliert.

05.11.2014

Internet: höhere Datenübertragungsraten und neue Regeln für die Domainnamen

Die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung wird verdoppelt – diese ist eine von mehreren Änderungen, die der Bundesrat im Rahmen diverser Verordnungsrevisionen im Fernmeldebereich verabschiedet hat. Mit diesen Anpassungen werden zudem die Transparenz sowie die Preisangabe bei Fernmelde- und Mehrwertdiensten verbessert sowie die Mittel verstärkt, die dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bei der Störungsbekämpfung im Frequenzspektrum zur Verfügung stehen. Die Verwaltung der Internet-Domainnamen ".ch" und ".swiss" wird künftig in einer separaten Verordnung über die Internet-Domains (VID) geregelt, die ebenfalls vom Bundesrat verabschiedet worden ist. Die neuen Bestimmungen werden am 1. Januar bzw. 1. Juli 2015 in Kraft treten.

16.01.2014

Transparente Preisangaben rund um das Motorfahrzeug

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat mit Unterstützung des Bundesamtes für Energie BFE die Informations-Broschüre «Preisbekanntgabe für Motorfahrzeuge» erarbeitet. Die Broschüre enthält Informationen zur Preisanschrift und den werberechtlichen Vorgaben, die im Zusammenhang mit dem Motorfahrzeughandel eingehalten werden müssen.

10.12.2013

Erfolgreiche Kontrollkampagne für korrekte Preisanschrift

Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahre 2013 Kontrollen über die Preisanschrift in einzelnen Branchen durchgeführt. In der deutschsprachigen Schweiz wurde die Preisanschrift in Coiffeurgeschäften, Kosmetik- und Körperpflegeinstituten kontrolliert, in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin die Preisanschrift in Bijouteriegeschäften. Die Kontrollkampagne soll im nächsten Jahr fortgeführt werden.

21.12.2012

Erfolgreiche Kontrollkampagne für die korrekte Preisanschrift

Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahre 2012 Kontrollen über die Preisanschrift in einzelnen Branchen durchgeführt. In der deutschsprachigen Schweiz wurde die Preisanschrift in Textilreinigungen kontrolliert, in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin die Preisanschrift in Coiffeurgeschäften, Kosmetik- und Körperpflegeinstituten. Die Kontrollkampagne soll im nächsten Jahr fortgeführt werden.

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Letzte Änderung 15.12.2023

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