Gute Preisbekanntgabe in Optikergeschäften
Bern, 18.12.2023 - Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 18. Dezember 2023 die schweizweiten Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne im Rahmen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) publiziert. Kontrolliert wurde die Preisbekanntgabe von Optikergeschäften beim Angebot von Waren und Dienstleistungen, sowohl im stationären Handel als auch in Onlineshops.
Insgesamt haben die zuständigen kantonalen PBV-Vollzugsbehörden 722 Optikergeschäfte kontrolliert. Davon waren 686 Verkaufsstellen (stationärer Handel) und 36 Onlineshops (Online-Handel). Bei den Verkaufsstellen hatten 595 Warenangebote in Schaufenstern. Dienstleistungen, beispielsweise Sehstärkentest oder Augendruckmessung, wurden von 688 Optikergeschäften angeboten. 34 Geschäfte hatten keine Dienstleistungen im Angebot.
Gute Umsetzung der Preisbekanntgabeverordnung
Die grosse Mehrheit der kontrollierten Optikergeschäfte setzt die PBV korrekt um. 80 % der Geschäfte gaben die Preise bei den Warenangeboten in den Verkaufsstellen und Onlineshops korrekt an. 85 % der Geschäfte gaben die Preise ihrer Waren in den Schaufenstern korrekt an. 74 % der Geschäfte gaben die Preise beim Angebot ihrer Dienstleistungen in den Verkaufsstellen und Onlineshops korrekt an.
Teils unvollständige, teils fehlende Preisangaben
Am meisten unvollständige oder fehlerhafte Preisangaben (d.h. einige Waren und/oder Dienstleistungen sind z.B. nicht mit dem Preis angeschrieben oder die Angaben sind nicht gut lesbar/sichtbar) wurden bei den Warenangeboten festgestellt. So wurden beispielsweise bei messbaren Waren wie Augentropfen und Kontaktlinsenflüssigkeiten teils die Grundpreise nicht angegeben, oder es wurden in den Schaufenstern nicht bei allen Waren Preise angegeben. Dies betraf 19 % bzw. 140 von 722 kontrollierten Geschäften.
Am meisten nicht vorhandene Preisangaben (d.h. keine Preisanschrift bei den angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen) wurden bei den Dienstleistungen festgestellt. Beispielsweise fehlten teilweise die Preislisten bei angebotenen Dienstleistungen. Dies betraf 11 % bzw. 76 von 688 kontrollierten Geschäften mit Dienstleistungen.
Die kantonsübergreifenden Kontrollkampagnen bezwecken eine Sensibilisierung der Anbieter, so dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.
In einem Fall hat die kantonale Vollzugsstelle eine Strafanzeige an die zuständige kantonale Strafverfolgungsbehörde eingereicht. Strafanzeigen wurden in der Regel eingereicht, wenn ein betroffener Anbieter es unterlässt – trotz Mängelfeststellung, Übergabe einer Informationsbroschüre und Fristansetzung zur Behebung des oder der Mängel – die Preise korrekt bekanntzugeben.
An der koordinierten Aktion beteiligten sich 23 Kantone (AG, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZH). Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Kontrollen sie durchführen. Die Anzahl der kontrollierten Angebote musste aber eine Globaleinschätzung erlauben, wie die PBV im jeweiligen Kanton umgesetzt wird. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen von April bis Anfang Oktober 2023 durchgeführt. Das SECO wirkte dabei als Koordinationsstelle.
Kontrollkampagne 2024 bei Lebensmittelgeschäften
Das SECO wird in seiner Eigenschaft als Oberaufsichtsstelle über den kantonalen Vollzug der PBV auch im Jahr 2024, zusammen mit den Kantonen, eine Kontrollkampagne durchführen. Im nächsten Jahr wird die Preisbekanntgabe bei Lebensmitteln im stationären Handel kontrolliert.
Weitere Informationen
Die gesamtschweizerischen Ergebnisse der Kontrollkampagne 2023 «Preisbekanntgabe in Optikergeschäften» sind auf unserer SECO-Internetseite (seco.admin.ch) unter Medienmitteilungen aufgeschaltet.
Die kantonalen Detailergebnisse der durchgeführten Kontrollkampagne 2023 können bei den zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden erfragt werden.
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Letzte Änderung 14.05.2024
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