Vollzugs- und Auskunftsstellen

Zuständigkeit für die Bewilligungserteilung

Die Kantone sind für die Bewilligungserteilung zuständig. Wir bitten Sie daher, allfällige Gesuche (Gesuchsformular samt Beilagen) an die zuständige kantonale Stelle zu senden.


Auskünfte

Für Auskünfte können Sie sich ebenfalls an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden.

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
Holzikofenweg 36
3003 Bern
Tel. 058 462 77 70
pratcom@seco.admin.ch

Letzte Änderung 14.11.2024

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