Begriff

Reisende sind natürliche Personen, die Konsumentinnen oder Konsumenten Waren oder Dienstleistungen anbieten, sei es im Umherziehen, durch das ungerufene Aufsuchen von privaten Haushalten oder durch den Betrieb eines befristeten Wanderlagers.


Bewilligung für Reisende

Die Reisendengewerbetätigkeit ist in der Schweiz bewilligungspflichtig.

Bewilligungsgesuche sind an die zuständige kantonale Stelle (vgl. Vollzugs- und Auskunftsstellen) zu richten.

Weitere Angaben zu den Bewilligungsvoraussetzungen sind dem Antragsformular zu entnehmen.


Ermächtigung zur Abgabe von Ausweiskarten an Mitarbeitende 

Schweizerische Unternehmen oder Branchenverbände, welche die Ausweiskarte für Reisende an ihre Mitarbeitenden beziehungsweise an die Mitglieder oder die für diese tätigen Personen abgeben wollen, können im kanton ihres statutarischen Sitzes (Adressen vgl. Vollzugs- und Auskunftsstellen) eine Ermächtigung beantragen.


Internationale Gewerbelegitimationskarte für Grossreisende

Im schweizerischen Handelsregister eingetragene Unternehmen können für ihre Grossreisenden eine internationale Gewerbelegitimationskarte beantragen. Die internationale Gewerbelegitimationskarte ist fakultativ. Die Ausstellung erfolgt durch das SECO.

Letzte Änderung 20.05.2022

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Reisendengewerbe0/reisende.html