Worum geht es?

Das Reisendengewerbe unterliegt in der Schweiz grundsätzlich der Bewilligungspflicht. Die entsprechenden Bewilligungen werden von den Kantonen erteilt und sind im ganzen Gebiet der Schweiz gültig.         

Als Reisendengewerbe wird jede kommerzielle Tätigkeit bezeichnet, bei der Konsumentinnen und Konsumenten im Umherziehen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

Unter den Begriff Reisendengewerbe fallen beispielsweise:

  • Kleinreisende
  • Markthändler
  • Wanderlagerbetreiber
  • Schausteller
  • Zirkusse
  • fliegende Händler
  • Hausierer
  • Wanderhandwerker

Bewilligungsfrei
Verkauf auf Märkten, an Messen und an Ausstellungen, Strassenkünstler und Strassenmusikanten usw.

Kategorien von Bewilligungen

  • Ausweiskarte für Reisende
  • Bewilligung für Schausteller und Zirkusse
  • Ermächtigung von Unternehmen und Branchenverbänden zur Abgabe der Ausweiskarte

Rechtliche Grundlagen /Technische Normen

Verfügung zur Bezeichnung der EN-13814 als anerkannte technische Norm für Schaustellanlagen BBL 2005 7038

Verfügung zur Bezeichnung der EN-13782 als anerkannte technische Norm für Zelte BBL 2006 5898


Gesetzliche Änderungen


Weitere Informationen und Medienmitteilungen

Medienmitteilungen

21.04.2021

Coronavirus: Bundesrat ändert die Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV)

Der Bundesrat hat am 21. April 2021 die temporäre Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) auf unbefristete Zeit hin verlängert. Dies kommt dem Schaustellergewerbe zugute: Die RGV soll auch künftig ermöglichen, dass Schausteller eine zeitgerechte Prüfung und Erstellung von Sicherheitsnachweisen für Schaustelleranlagen und Zirkuszelte erhalten können.

08.05.2020

Coronavirus: Befristete Änderung der Reisendengewerbe-Verordnung

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 eine befristete Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) beschlossen. Die Änderung bezweckt, die Auswirkungen der epidemienrechtlichen Massnahmen für das Schaustellergewerbe abzumildern. Einerseits werden die Sicherheitsnachweise um sechs Monate verlängert, andererseits werden ausländische Inspektionsstellen automatisch anerkannt.

08.12.2017

Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 eine Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) verabschiedet. Sie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Die revidierte RGV klärt die in der Praxis offen gebliebenen Fragen und präzisiert darüber hinaus die Voraussetzungen für die Erteilung und den Entzug der Reisegewerbebewilligung.

Letzte Änderung 23.05.2022

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