Beschwerde wegen unerbetener Werbeanrufe

Melden Sie uns Ihre Beschwerde bei unerbetenen Werbeanrufen!

Beschwerden wegen Werbeanrufe auf Rufnummern, die im Telefonverzeichnis mit einem Sterneintrag vermerkt sind und auf Rufnummern, die nicht im Telefonverzeichnis vermerkt sind, können per Online-Formular hinterlegt werden. Meldungen können so vom SECO gebündelt werden und müssen nicht von Konsumentinnen und Konsumenten einzeln zur Anzeige gebracht werden.


Online-Formular

Meine Koordinaten sind folgende

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(nachfolgend: «meine Rufnummer»)

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Hinweis: Werbeanrufe auf Rufnummern, die im Telefonverzeichnis (Telefonbuch) eingetragen sind und keinen Stern haben, sind zulässig.

Ich habe unerbetene Werbeanrufe von der folgenden Nummer erhalten (bitte nur eine Nummer pro Beschwerde angeben, im Format 031 500 xx xx):  

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Ihre Informationen werden innerhalb der Bundesverwaltung vertraulich behandelt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben. Im Falle eines Strafantrags oder einer Zivilklage durch das SECO werden aber Ihre persönlichen Daten an die Strafbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte) sowie an die Zivilgerichte weitergegeben.  

Alle Felder, die mit * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden.

Wir bitten Sie, allfällige Beweismittel im Zusammenhang mit dem Werbeanruf (Korrespondenz, Rechnungen, etc.) an die nachfolgende E-Mail-Adresse zu senden: fair-business@seco.admin.ch


Was kann das SECO tun?

  • Das SECO kann auf Grund von Beschwerden, die bei ihm eingehen, Strafantrag bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft einreichen.
  • Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnet ein Strafverfahren gegen Callcenter und Firmen, welche die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb betreffend unerbetene Werbeanrufe missachten.
  • Das Interventionsrecht des SECO ist an die Verletzung von Kollektivinteressen geknüpft, was eine bestimmte Anzahl betroffener Personen voraussetzt.

Was kann das SECO nicht tun?

  • Das SECO hat keine rechtlichen Kompetenzen, eine Telefonnummer zu blockieren oder zu sperren.
  • Diese Kompetenz steht bloss den Strafverfolgungsbehörden (Polizei und kantonale Staatsanwaltschaften) zu.

Fachkontakt
Letzte Änderung 11.01.2021

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Unlauterer_Wettbewerb/Beschwerde_melden/beschwerde_werbeanruf.html