Melden Sie uns Ihre Beschwerde bei unerbetenen Werbeanrufen!
Beschwerden wegen Werbeanrufe auf Rufnummern, die im Telefonverzeichnis mit einem Sterneintrag vermerkt sind und auf Rufnummern, die nicht im Telefonverzeichnis vermerkt sind, können per Online-Formular hinterlegt werden. Meldungen können so vom SECO gebündelt werden und müssen nicht von Konsumentinnen und Konsumenten einzeln zur Anzeige gebracht werden.
Im Bereich der Krankenkassenversicherungen können auch Beschwerden an die FINMA oder an das BAG eingereicht werden:
Die telefonische Kaltakquise im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung ist seit dem 1. September 2024 verboten.
Falls Sie im Hinblick auf eine Krankenzusatzversicherung telefonisch kontaktiert worden sind, können Sie Ihre Beschwerde der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA melden: Meldung erstatten | FINMA
Sollte die Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der sozialen Krankenversicherung (Grundversicherung) erfolgt sein, ist die Beschwerde beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einzureichen.
Online-Formular
Wir bitten Sie, allfällige Beweismittel im Zusammenhang mit dem Werbeanruf (Korrespondenz, Rechnungen, etc.) an die nachfolgende E-Mail-Adresse zu senden: fair-business@seco.admin.ch
Was kann das SECO tun?
Das SECO kann auf Grund von Beschwerden, die bei ihm eingehen, Strafantrag bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft einreichen.
Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnet ein Strafverfahren gegen Callcenter und Firmen, welche die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb betreffend unerbetene Werbeanrufe missachten.
Das Interventionsrecht des SECO ist an die Verletzung von Kollektivinteressen geknüpft, was eine bestimmte Anzahl betroffener Personen voraussetzt.
Was kann das SECO nicht tun?
Das SECO hat keine rechtlichen Kompetenzen, eine Telefonnummer zu blockieren oder zu sperren.
Diese Kompetenz steht bloss den Strafverfolgungsbehörden (Polizei und kantonale Staatsanwaltschaften) zu.