Ausweitung der Sanktionen gegenüber der Republik Südsudan

Bern, 28.03.2018 - Der Bundesrat hat am 28. März 2018 die Sanktionen gegenüber der Republik Südsudan ausgeweitet und drei Personen den Finanz- und Reisesanktionen unterstellt. Damit schliesst sich die Schweiz den Massnahmen an, welche die Europäische Union (EU) gegenüber der Republik Südsudan ergriffen hat.

Von der Ausweitung der Sanktionen sind ein Minister, ein hochrangiges Mitglied der militärischen Führung sowie ein Milizchef betroffen. Diesen Personen wird zur Last gelegt, die Durchführung des Friedensprozesses in Südsudan durch Gewaltakte, Repression und die Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien zu behindern und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu sein.

Die Gelder und andere Vermögenswerte, welche diese Personen allenfalls in der Schweiz besitzen, werden eingefroren. Darüber hinaus dürfen sie nicht mehr in die Schweiz einreisen oder durch die Schweiz durchreisen.

Zur Umsetzung der Resolution 2206 (2015) des UNO-Sicherheitsrats und der zusätzlichen EU Massnahmen hatte der Bundesrat bereits am 12. August 2015 Sanktionen gegenüber der Republik Südsudan erlassen. Diese umfassen ein Rüstungsgüterembargo sowie Finanz- und Reisesanktionen gegenüber Militärkommandanten beider Konfliktparteien. Da die Sicherheitslage sowie die politische und humanitäre Situatione in der Republik Südsudan weiterhin sehr angespannt sind, beschloss der Bundesrat, diese Sanktionsmassnahmen im Einklang mit der EU auszuweiten. Die neuen Massnahmen treten am 28. März 2018 um 18.00 Uhr in Kraft.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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