Die Frage nach der Regelung der Live-In Betreuung

Modell-NAV für die Regelung der Live-In Betreuung

Das SECO stellt auf seiner Internetseite eine Vorlage für die Ergänzung der kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) im Hausdienst zur Verfügung. Der Modell-NAV enthält Vorgaben für die Regelung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Rahmen einer Live-In Betreuung hauswirtschaftliche Leistungen für gebrechliche Personen erbringen und dafür in deren Haushalt wohnen. Die Vorlage bietet den Kantonen Unterstützung für die Übernahme dieser Regeln in ihre kantonalen Normalarbeitsverträge.
Der Modell-NAV selbst hat keine bindende Wirkung.


Analyse und Bewertung der kantonalen NAV Hauswirtschaft

Art. 359 Abs. 2 OR hält fest, dass für im Hausdienst Tätige die Kantone Normalarbeits-verträge (NAV) zu erlassen haben, die namentlich die Arbeits- und Ruhezeit und die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jugendlichen Arbeit¬nehmer regeln. Alle Kantone haben einen solchen NAV. Um spezifisch die Arbeitsbedingungen von Care-Migrantinnen zu verbessern, stellt das SECO den Kantonen seit Juni 2018 einen Modell-Normalarbeitsvertrag als Vorlage zur diesbezüglichen Ergänzung ihrer NAV Hauswirtschaft zur Verfügung. Die aktuelle Analyse von Februar 2022 zeigt, dass etwa die Hälfte der Kantone diese nicht bindenden Vorschläge inzwischen übernommen haben (9 Kantone grösstenteils, 5 teilweise). Knapp die Hälfte der kantonalen Normalarbeitsverträge (12) berücksichtigen zum Zeitpunkt der Analyse den Modell-NAV minimal oder gar nicht, allerdings melden 6 dieser Kantone, dass ihr Normalarbeitsvertrag aktuell in Überarbeitung sei. 

Inwiefern diese Anpassungen sich auch in den tatsächlichen Arbeitssituationen von Care-Migrantinnen niedergeschlagen haben, lässt sich anhand dieser Analyse nicht eruieren.

Eine kürzlich ergangene Bundesgerichtsrechtsprechung hat klargestellt, dass Care-Migrantinnen, die in einem Dreiparteienverhältnis (Personalverleih) in einem Privathaushalt arbeiten, unter den Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes fallen. Die Fragen der Höchstarbeitszeiten, der Pausen und der Pikettdienstregelungen sind in diesen Arbeitsmodellen folglich gesetzlich vorgegeben. 

Bei Direktanstellungen der Care-Migrantinnen durch den Privathaushalt ändert sich jedoch nichts: das Arbeitsgesetz bleibt in diesen Fällen nicht anwendbar und die kantonalen NAV liefern mögliche Vertragsinhalte.

Medienmitteilung - 22.06.2017

22.06.2017

24-Stunden-Betreuungsarbeit: Neue Regelung bis Mitte 2018

Bis Mitte 2018 soll zusammen mit den Kantonen eine Regelung der 24-Stunden-Betreuungsarbeit in Privathaushalten erarbeitet werden. Darin sollen minimale Vorgaben für die Anrechnung der Präsenzzeit in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes der Klientinnen und Klienten gemacht werden. Dies hat der Bundesrat am 21. Juni 2017 beschlossen.

Medienmitteilung - 29.04.2015

Der Bundesrat hat am 29. April 2015 den Bericht zur Beantwortung des Postulats Schmid-Federer 12.3266 «Rechtliche Rahmenbedingungen für Pendelmigration zur Alterspflege» verabschiedet. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, eine Regulierungsfolgenkostenabschätzung zu machen und dem Bundesrat nach Diskussion mit den beteiligten Kreisen eine Lösung vorzuschlagen.

Zwischenzeitlich liegt die Regulierungsfolgenabschätzung vor. Am 05. September wurden die Dachverbände und nationalen Organisationen an einer Veranstaltung über den Stand der Dinge informiert und eingeladen, sich zu den vorgeschlagenen Lösungswegen zu äussern.

Im Rahmen dieses Meinungsbildungsprozesses werden nun alle interessierten Kreise eingeladen, ihre Einschätzung abzugeben. Dazu ist die untenstehende elektronische Umfrage auszufüllen. Ergänzende Dokumente können an die in der Umfrage angegebene Adresse eingereicht werden.

Alle weiteren Angaben finden Sie in den untenstehenden Dokumenten. Die Frist, um die eigene Meinung kund zu tun, läuft bis 17. Oktober 2016.

Letzte Änderung 25.04.2023

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitnehmerschutz/live-in-betreuung.html