Wegleitungen zum Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen

Die Wegleitungen erläutern die Regelungen und zeigen an praktischen Beispielen, wie sie zu interpretieren und anzuwenden sind.

Sie dienen vor allem den Durchführungsorganen des Arbeitsgesetzes als Arbeitshilfsmittel, aber auch allen Verantwortlichen für Administration und Personalwesen in den Betrieben, den Mitgliedern von Personal- und Betriebskommissionen, den Berufsverbänden sowie den Rechtsberatern, welche in diesen Bereichen tätig sind.

Gesamtdokumente 

Wegleitung zum Arbeitsgesetz und den Verordnungen 1 und 2

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Anhand von praktischen Beispielen erläutert diese Wegleitung die Bestimmungen der Verordnungen 1 (Ausführungsbestimmungen zu den neuen arbeitsgesetzlichen Vorschriften) und 2 (Sonderregelungen für bestimmte Gruppen von Betrieben und Arbeitnehmenden) zum Arbeitsgesetz. Sie dient Vollzugsbehörden wie Verantwortlichen für Administration und Personalwesen in den Betrieben, Mitgliedern von Personal- und Betriebskommissionen, Berufsverbänden sowie den Rechtsberatern, welche in diesen Bereichen tätig sind.

Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz

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Anhand von praktischen Beispielen erläutert diese Wegleitung die
Bestimmungen der Verordnungen 3 (Gesundheitsschutz) und 4 (Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung) zum Arbeitsgesetz. Sie dient Vollzugsbehörden wie direkt betroffenen Unternehmern, Architekten, Planern und weiteren Fachpersonen.

Wegleitung zur Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz - Jugendarbeitsschutz

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Die Wegleitung erläutert in erster Linie die einzelnen Bestimmungen der neuen Jugendarbeitsschutzverordnung und soll natürlich auch Fragen aus der Praxis beantworten.

Wegleitung zur WBF-Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2)

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Die WBF-Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche listet detailliert die Arbeiten auf, die für Jugendliche gefährlich und demzufolge verboten sind.


Änderungslisten 


Wegleitungsartikel einzeln 

Letzte Änderung 22.12.2022

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