Wegleitung zur ArGV 5: Artikel einzeln

Verordnung 5 (ArGV 5)

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen


2. Abschnitt: Besondere Tätigkeiten


3. Abschnitt: Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher unter 15 Jahren


4. Abschnitt: Arbeits- und Ruhezeit


5. Abschnitt: Ärztliches Zeugnis


6. Abschnitt: Pflicht des Arbeitgebers zur Information und Anleitung


7. Abschnitt: Aufgaben und Organisation der Behörden


8. Abschnitt: Schlussbestimmungen


Anhänge

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Letzte Änderung 10.05.2024

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