GHS - das neue Kennzeichnungssystem für Chemikalien

Ab 2017 müssen alle Chemikalien in der Schweiz gemäss des neuen Kennzeichnungssystems für Chemikalien der Vereinten Nationen (GHS - Globally Harmonized System for the Classification and Labelling of Chemicals) gekennzeichnet werden. Um Handelshemmnisse mit der Europäischen Union zu vermeiden orientiert sich die Schweiz bei der Übernahme von GHS stark an der EU Gesetzgebung und an der in der EU geltenden CLP-Verordnung.

Seit dem 1. Dezember 2012 müssen neu produzierte oder importierte chemische Stoffe gemäss der Chemikalienverordnung nach GHS (Globally Harmonized System for the Classification and Labelling of Chemicals) eingestuft und gekennzeichnet werden. Die vollständige Umstellung auf die neue Kennzeichnung (nicht nur die von Stoffen, sondern auch von Gemischen) wird bis Ende 2017 dauern; bis dahin werden im Handel neben der neuen Kennzeichnung auch noch Produkte mit der bisherigen Kennzeichnung anzutreffen sein.

Kampagne zur Einführung der neuen, international gültigen, Gefahrensymbole (GHS).

Im September 2012 startete eine nationale Partnerkampagne zur Einführung der neuen GHS-Gefahrensymbole in der Schweiz; sie dauerte bis 2015 und richtete sich primär an die Gesamtbevölkerung. Neben den allgemeinen Informationen für jedermann bot sie zusätzlich eine ganze Reihe von Informationen für verschiedene Zielgruppen wie Hersteller / Inverkehrbringer, Anwenderbetriebe, Heimwerker, etc. Alle Materialien können von der Kampagnenseite (www.cheminfo.ch) elektronisch heruntergeladen und einige davon auch auf Papier bestellt werden.

«Genau geschaut, gut geschützt»

Seit dem 1. Juni dürfen neu hergestellte chemische Produkte in der Schweiz nur noch mit den neuen Gefahrensymbolen versehen werden. Bereits produzierte Produkte können noch während zwei Jahren mit der bisherigen Kennzeichnung verkauft werden. Damit passt sich die Schweiz dem internationalen System „Globally Harmonized System“ (GHS) an, das weltweit dieselben Gefahrensymbole verwendet.

Mehr Informationen unter:

Letzte Änderung 10.03.2017

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