Das SECO fungiert gemäss Chemikalienrecht als eine der Beurteilungsstellen für Chemikalien. Zusammen mit anderen Bundesämtern bearbeiten wir die Dossiers der Anmeldung von neuen Stoffen und der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie von Biozidprodukten. Wir beurteilen, ob die zu erwartende Exposition gegenüber diesen Chemikalien zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit der Erwerbstätigen führen kann. Wir überprüfen, ob alle notwendigen Arbeitsplatz-Schutzmassnahmen in den eingereichten Produktunterlagen der Chemikalien korrekt und vollständig sind, und ob sie von den Betrieben auch verstanden und umgesetzt werden können. Wir beteiligen uns zudem an der Marktkontrolle im Chemikalienbereich
Letzte Änderung 13.06.2023