Biozide

Biozide sind Wirkstoffe oder Zubereitungen, die Lebewesen abtöten oder zumindest in ihrer Lebensfunktion einschränken. Sie werden im nichtlandwirtschaftlichen Bereich zur Bekämpfung von Schadorganismen (Insekten, Pilze, Bakterien, Nager, Algen, etc.) eingesetzt.

Die Biozidprodukte-Definition verlangt eine Schadorganismenbekämpfung auf chemischem oder biologischem Wege. Wirkt ein Produkt auf physikalische Weise, liegt kein Biozidprodukt im Sinne der Definition vor.

Biozide lassen sich grob in vier Hauptgruppen unterteilen: Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozidprodukte (Antifouling-Produkte, Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie usw.).

Zulassungsarten

Gemäss der Biozidprodukteverordnung (VBP) sind folgende Zulassungsarten vorgesehen:  

Zulassungsarten Biozidprodukte

Zulassungsarten Biozidprodukte

Mehr Information unter:

Anmeldeverfahren

Gemäss Artikel 3 der Biozidprodukteverordnung (VBP) dürfen Biozidprodukte nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen, registriert oder anerkannt sind. Ein entsprechendes Gesuch ist bei der Anmeldestelle für Chemikalien einzureichen.

Die Anmeldestelle leitet das Zulassungsgesuch nach der Überprüfung der formellen Vollständigkeit an die Beurteilungsstellen weiter. Die Beurteilungsstellen bewerten das Biozidprodukt gemäss ihrer Schutzziele. Im Anschluss erlässt die Anmeldestelle eine entsprechende Verfügung an die Gesuchstellerin.

Zulassungs- und Beurteilungsverfahren für Biozide

Zulassungs- und Beurteilungsverfahren für Biozide

Beurteilung des Dossiers durch das SECO

Das SECO beurteilt das Risiko im Zusammenhang mit der Anwendung eines Biozidprodukts. Dabei untersucht es die Exposition der Arbeitnehmenden gegenüber dem Produkt sowie seine gefährlichen chemischen Eigenschaften. Aufgrund dieser Beurteilung kontrolliert das SECO die Etikette, die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt des Produkts und korrigiert sie bei Bedarf. Besonders aufmerksam geprüft werden beim Sicherheitsdatenblatt die Abschnitte zu den Erste-Hilfe-Massnahmen, zur Handhabung und Lagerung des Produkts, zur persönlichen Schutzausrüstung sowie zu den Einschränkungen für empfindliche Bevölkerungsgruppen (z.B. Jugendliche und Schwangere).

Letzte Änderung 03.02.2020

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